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Wissen, Glaube und Ahndung
Entstehung
Seite
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und Alinden.

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In der unmittelbar wahrgfinommenen An-schauung bin ich mir nun nur einer Erkennt-nissthätigkeit meiner Vernunft bewust, dieihr gerade jetzt in diesem GemüthszustandZukonunt, hingegen um mir irgend etwas mitAllgemeinheit und Nothwendigkeit bewustZu werden, brauche ich eine Erkenntniss inUrtheilen. Urtheile aber sind jederzeit mit-telbare Erkenntnisse, in denen ich mir erst-wieder bewust werde, was für eine Erkennt-niss schon in meiner Vernunft ist. Jedes Ur-theil setzt eine andere Erkenntniss voraus,durch die es wahr ist, dies ist eigentlich derlogische Satz des Grundes. Wenn ich z. B.mit Allgemeinheit und Nathwendigkeit be-haupte: zweymal zwey sey vier, so berufeich mich darin auf eine unmittelbare Erkennt-niss , welche liier Anschauung ist, durch dieich zu diesem Urtheile berechtigt bin , durchdas Anschauen könnte ich mir aber die Noth-wendigkeit und Allgemeinheit in meiner Er-kenntniss nicht bewust werden, wenn ich sienicht erst zum Urtheile erhebe.

Urtheile sind also immer um einer andernunmittelbaren Erkenntniss willen wahr , wel-che ihren zureichenden Grund enthält, ausder sie abgeleitet werden. So lang nun dieser

Grund