bewußt oder unbewußt. Welche Maßregel ist alsozu ergreifen? Man hat zwischen mehreren die Wahl/wenn man nicht derlei Stellen überhaupt ausschlies-sen will.
1) Entweder läßt man die Stelle unverändert/und kann fie als Cieeronianische aufführen; dann hat
> der Lehrer aber die Pflicht / den Schülern zu erklär^ ren: -,) warum die ungemeinen Prädikate zu demj Subjeete (pliiiosopiu-,) nicht passen; t>) in wieferni und daß ste nur zu religio als Subjekt passen. Alleinhicgegen läßt fich mehrereS sagen. Mancher Lehrer, hält vielleicht selbst von der pilliosoj/big zu viel/ und
' von der rellgio zu wenig/ als daß er diese Erläu-
terungen geben wollte. Oft kan» die Beschaffen-j heit des Gegenstandes eine solche seyn / daß die Er-
j läuterungen äußerst schwierig zu geben sind. Nicht
i seltener wird die Unfähigkeit/ oder Unaufmcrksam-
! keit einzelner Schüler dieselben unfruchtbar machen.
Jedenfalls aber wird dadurch dem Sprachunterrichteselbst mehr/ oder weniger an der ihm gebührendeni Zeit entrissen.
2) Alle diese Uebelstände würden wegfallen/ wenneinfach statt des Wortes ^Uiioso^Ki», das Wort re-ligio in den Text des Schulbuchs) gesetzt wird-Dann kommt der ungewissenhafte Lehrer nicht in den
l Fall/ nöthige Erläuterungen zu unterlasse«/ der ge-
) wiffenhafte nicht in den/ mit Zeitverlust für die eigent-lichen Zwecke ste geben zu müssen; den unfähigerenSchülern wird die Sache verständlicher/ weil ihneu