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cm Zweck , der-/ nachdem von Obe» herab längst dasNöthige und Mögliche geschehen ist/ nun von Nntcnhinauf befördert und unterstützt werden muß.
Nur überaus seltsam kann daher das Urthcil er-scheinen/ welches mich z. B. in den Studien und Kri-liken von Ullmann und Umbreit vor einiger Zeit einenreligiösen Idealisten genannt hat. Dasselbe gingwohl auS Unbckanntschaft mit unseren bestehendenVerordnungen hervor. Außerdem wäre eö sehr traurig.-wenn das Legale sogleich als ein Ideales dargestellt,und somit in eine unerreichbare Ferne von unserenGedanken versetzt würde. ES wäre dieß nur ein Be-weis unserer Schwäche, oder vielmehr des Mangelsan gutem Willen, nach demjenigen emporzustrcbcn,was uns zur Aufgabe gesetzt ist.
Noch wunderlicher, alS obiger Vorwurf, ist derandere: daß durch meine Angriffe die VorgesetztenBehörden verletzt worden scyen. Daß eS nicht meineSache ist, einzelne Lehrer, oder gar Behörden zuverletzen, weiß Jeder, der mich kennt, auch ohnemeine Versicherung. ES ist aber auch außerdem jeneAnschuldigung so weit von der Wahrheit entfernt,daß ich bei dem nachgewiescnen thatsächlichen Be-streben, zur Herstellung des gesetzlichen Standes durcheine, allerdings von Anfang an absichtlich auf Effectberechnete- Weise Einiges beizutragcn, vielmehr glau-ben darf, die schuldige Achtung und den gebühren-den Gehorsam gerade dadurch recht augenscheinlichan den Tag gelegt zu haben.