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»k, seit lange gctha», was sie thun konnten; sie habendas Nöthige und Zweckmäßige befohlen. Es liegt inG "der Natur deü Religionsunterrichts selbst, daß ei»Mangel in ihm, eine selbst starke und ziemlich all-" k> gemeine Vernachlässigung desselben länger und sichererversteckt, und darum auch unvergület bleiben kann,"H- als dieß bei irgend einem anderen Fache, dessen
kij« Früchte leichter in die Augen fallen, möglich gewesen
lim wäre. Freuen wir uns demnach der unstreitig ge-
Ȁ machten Fortschritte in neuerer und neuester Zeit,
M aber beruhigen wir uns noch nicht allzusehr! Die
lM Erfahrung, wenn wir anders uns die Mühe nehmen
wollen, sie zu machen, — diese wird uns lehren, daßml. der faktische Stand der Dinge in unserer Frage noch
Lv lange nicht auf dem Höhepunkte des legalen ist*).
.2, Vom Verhältnisse des classischcn Unter-richtL zu der allgemeinen Be stimm ung derlateinischen Schule und zu dem Fache dert lü Realien.
ji lij Das Gesetz will, daß beim Unterrichte in den
D klassischen Sprachen der gegebene Lehrstoff, besonders
Na auch durch Hervorhebung schöner Züge von allen
M Menschenclaffcn, zu einer erziehenden Einwirkung
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i,»> ') A n m. Anstatt oben Beispiele von der Vcrnachlässtgung
gl des NcligionS-Unterrichtcs zu erzählen, werde» wir
k unten als Anhang die Schilderung eines Schulmanns
.geben, dessen schriftstellerische Arbeiten noch immerM gebraucht werden, und dessen Andenken hei Allen, die
D ibn kannten, im Segen hleiben wird,