1882
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ist, war hier nicht erwähnt. Mit meinen sämtlichen Fraktionsgenossen habe ichaus den von mir skizzierten Gründen in der zweiten und dritten Lesung gegenden Artikel 2 des von Rauchhaupt'schen Antrages gestimmt. Wäre die Regierungs-vorlage zur Abstimmung gelangt, so würde ich für dieselbe votiert haben, so gutwie ich das bereis im Jahre 1880 gethan. Nachdem mm aber mit großerMajorität die Fassung des von Rauchhaupt'schen Antrags angenommen wordenwar, mußte ich mir die Frage vorlegen: Bietet diese mangelhafte und theoretischanfechtbare Fassung einen genügenden Grund, das ganze Gesetz zu verwerfen?Und diese Frage mußte ich nach gewissenhafter Frage verneinen. In seinerpraktischen Wirkung ist der jetzige Bischossartikel gleichbedeutend mit demjenigender Regierungsvorlage. Der eine wie der andre gewährt der Staatsregierungdie Möglichkeit, einen entlassenen Bischof in sein früheres Amt zurückzurufeu unddamit im Interesse der Seelsorge eine geordnete Diözesenverwaltnng wieder her-znstellen.
Wenn Sie mir nun in Ihrem Briefe die Frage vorlegen, ob nicht durchdas neue Gesetz die ganze Maigesetzgebung faktisch beseitigt werde, so bitte ichSie, verehrter Freund, diese Frage an der Hand der Thatsachen selbst beant-worten zu wollen. Rekapitulieren wir, was geschehen ist: definitiv beseitigt istdas Knltnrepamen und das Institut der Staatspfarrer. Dann ist es in dasErmessen der Staatsregiernng gestellt, die Bistumsverweser vom Eide zu dis-pensieren, die staatliche Vermögensverwaltung und das Sperrgesetz in einzelnenDiözesen aufzuheben und, wenn es ihr zweckmäßig erscheint, die Rückkehr deseinen oder andern abgesetzten Bischofs zuzulassen. Im übrigen ist die ganzeMaigesetzgebung intakt geblieben. Die Anzeigepslicht, die Absetzbarkeit der Bischöfe,der kirchliche Gerichtshof rc. re., alle diese wesentlichsten Punkte des staatlichenVerteidigungssystems werden durch das Gesetz gar nicht berührt. Kann maudem gegenüber ohne die heilloseste Übertreibung behaupten, daß unsre kirchen-politische Gesetzgebung beseitigt sei? Freilich, die oppositionelle Presse giebt sichdie erdenklichste Mühe, den Thatbestand zu verdunkeln. Dieselben Blätter, welchenoch vor wenigen Wochen bereit waren, dem Centrum die weitgehendsten Kon-zessionen zu machen, ringen jetzt die Hände über die angebliche Niederlage desStaates oder sprechen gar von einem „Kanossagang", um mit solchen und ähn-lichen Redensarten urteilslose politische Kinder graulich zu machen.
Ich wiederhole: Das Gesetz, wie es jetzt vom Abgeorductenhause an-genommen worden, hätte in seiner Fassung besser sein können. Trotzdem be-haupte ich: Es bezeichnet einen wesentlichen Fortschritt aus der Bahn zu kirch-lichem Frieden, ohne der Autorität und Würde des Staates auch nur im geringstenAbbruch zu thun. Und deswegen habe ich es für meine Pflicht gehalten, fürdasselbe zu stimmen.
Mit herzlichem Gruß bin ich Ihr ganz ergebener Tiedemann').
>) Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" konstatierte: „Zwei für die Charakteristik derSituation entscheidende Thatsachen", welche durch den Brief erst in ein klares Licht gerückt
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