Jahresgefellschaft nur verlieren würden. Das Jahr 1839zählte für diese Klasse 529 Einlagen.
Auch in der 4ten und 5ten Klasse, allwo bekanntlich dieursprüngliche Rente auf 4 und 4'/, steht, und worin imJahr 1839 vollständige unvollständige
für die 4te Klasse . . 1060 und 1503
„ „ 5te „ . . 802 „ 328
Einlagen gemacht wurden, dürften sich viele Personen fin-den, die ihre Capitalien und jährliche Ersparnisse zu jähr-lich steigenden Revenüen sicher unterzubringen wünschen,und für sie ist in der Mehrzahl die Erreichung des Maxi-mums, und mithin jedenfalls bedeutender Vortheil zu erwarten.Bei der 3ten Klasse, die im Jahr 1839vollständige unvollständige
807 2204 Einlagen
zahlte, müssen wir etwas länger verweilen, denn sie um-schließt die Periode, worin die meisten Ehen geschlossen wer-den, und in der That, wer nicht leichtsinnig diesen wichtigenStand betreten will, der muß es sich fortan zur heiligstenPflicht stellen, zuvor wenigstens seine Verlobte entwederselbst, oder durch die Familie einkaufen zu lassen. Es kann,wie wir wissen, für den Unbemittelten mit wenigen 10 Thlr.15 Sgr. geschehen, und sind diese erlegt, so wird jenen Frauen,(wenn sie im 25ten Jahre heirathen) selbst ohne alle Nach-tragszahlungen schon im 54ten Jahre ein Jahreseinkommenvon circa 25 Thaler und wenn sie jährlich 1 Thlr. Nach-tragszahlung geleistet haben, schon im 50ten Jahre circa20 Thlr.; bei 2 Thlr. Nachtragszahlung aber schon im47. Jahre circa 13'/, Thlr. gesichert, (wahrscheinlich trittdieser Genuß aber, wie wir wissen, früher ein) welchesEinkommen von dieser Zeit an von Jabr zu Jahr wächst,und in dem Alter von 55 -» 60 Jahren die Höhe von150 Thlr. erreicht, der Art, daß, wenn Mann und Frauvon gleichem Alter, jeder solche unvollständige Einlagen