Druckschrift 
2 (1898)
Entstehung
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Manches in Zeit und Raum zusammengerückt haben, was die Wirk-lichkeit aus einander hielt, Manches klarer auseinander gehaltenhaben, was in der Wirklichkeit sich für die Anschauung verwirrteund verdeckte; doch sicher nur in demselben Interesse, in welchemauch der Geschichtsschreiber Vieles darstellend weglässt, zusam-menrückt, auseinanderrückt, um die Hauptpuncte der wirklichenGeschichte, um die es zu thun ist, desto klarer, zusammenhängen-der, eindringlicher darzustellen. Dabei hat freilich der Geschichts-schreiber vor dem Maler den Vortheil voraus, dass die äussereForm seiner Darstellung nicht zugleich als eine Form der Wirklich-keit selbst erscheint, weshalb es aber auch für den Maler, der einHauptgewicht auf die Befriedigung eines lebendigen historischen In-teresses legt, grosser Vorsicht in derartigen Abweichungen von derNatur bedarf. Nur nach untergeordneten Gesichtspuncten undnur zu Gunsten sehr wesentlicher Vortheile der Klarheit und desGehaltes der Darstellung wird er darauf einzugehen haben. Mitdieser Rücksicht mag er auch Nebendinge und Nebenfiguren, anderen Specialität die Erinnerung überhaupt nicht haftet, vielmehrwie sie sein konnten als wirklich waren, darstellen und die in die-ser Hinsicht gebliebene Freiheit stilistisch verwerthen.

Will man nun dieses Auffassen, reine Zusammenfassen undmassvolle Moduliren der Momente der Wirklichkeit aus dem zu-gleich einheitlichsten, prägnantesten Gesichtspuncte, weil es dochSache des erfinderischen Künstlergeistes bleibt, unter Rahls Aus-druck subsumiren, dass der Künstler die Geschichte nur zu be-nutzen habe, um seine ursprüngliche Idee darzustellen, sie mit derPhantasie des Dichters zu behandeln habe, so würde sich gegenRahls und ähnliche Aussprüche nichts Andres einwenden lassen,als dass sie etwas Richtiges so unklar oder unrichtig ausdrücken,um leichter zum Unrichtigen als Richtigen zu verführen; sind aberin der That meist vielmehr unrichtig als richtig gemeint, das heisst,im Sinne einer einseitigen Bevorzugung der idealistischen Kunst-richtung, die gewiss ihr Recht, nur nicht ein alleiniges Recht derrealistischen gegenüber hat. Auf dieses, schon früher (S. 107)anerkannte Recht komme ich unten zurück. Aber betrachten wirvorher noch ein Beispiel.

In der Beilage zur Augsb. Allg. Ztg. 1865. no. 21 ist ein Ge-mälde von Th. Horschelt, darstellend die Unterwerfung Schamyls,besprochen, und u. a. gesagt: