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XXX. Vorlesung.
Sehr merkwürdig ist es, daß hier die Frau, die den Kranken anfangszurückzuhalten suchte, nach einer Reihe von Jahren im Anschlüssean einen eigenen Rechtsstreit an wirklichem Querulantenwahne er-krankte. Derartige Personen verstehen es nicht selten, andere inihre wahnhaften Gedankengänge mit hineinzuziehen. Hier konntedas um so leichter geschehen, als ihr Mann für eine solche Beein-flussung in besonders hohem Grade zugänglich sein mußte.
XXX. Vorlesung.
Krankhafte Verbrecher und Landstreicher.
M. H.l Die krankhafte Unzweckmäßigkeit der Veranlagung, wiewir sie als den Ausdruck der Entartung kennen gelernt haben, be-lastet nicht nur ihren Träger selbst mit einer Mitgift, die ihn imWettbewerbe des Lebens auf Schritt und Tritt hinter seinen glück-licheren Genossen Zurückbleiben läßt, sondern sie bildet auch viel-fach eine große Gefahr für das menschliche Zusammenleben. Schonin den letzten Vorlesungen haben wir gesehen, wie die mannig-faltigsten Formen krankhafter Eigenart, sobald sie die Einfügung ingeregelte Lebensverhältnisse unmöglich machen, zum Widerstreitemit der gesetzlichen Ordnung führen können. Dabei zeigte sich,daß neben der krankhaften Unfähigkeit, sich den Grundbedingungenmenschlichen Zusammenlebens anzupassen, gelegentlich auch ge-radezu gesellschaftsfeindliche Triebe vorhanden sind. So bildensich einmal die verschiedenen Gestaltungen des Gewohnheits-verbrechers heraus, der sich wegen der Eigenart seiner Anlagenicht in geordnete Lebensverhältnisse hineinzuarbeiten vermag;andererseits aber können Berufs Verbrecher mit ganz bestimmtenverbrecherischen Willensrichtungen entstehen. Die Abgrenzung derkrankhaften Persönlichkeiten von denen, die wir lediglich mit demMaßstabe des sittlichen Werturteils zu messen pflegen, ist hier über-all eben so schwer wie auf dem Gebiete der Verstandesleistungen.
Wenn Sie das 54 jährige, blasse, zart gebaute Mütterchen insAuge fassen, das höflich grüßend Platz nimmt und auf unsere Fragenklare, geordnete Auskunft gibt, so werden Sie schwerlich auf den