324
XXIX. Vorlesung.
auf 81 Strafverfahren gegen ihn, 41 von ihm erstattete Anzeigenund 110 bürgerliche Streitsachen! In 65 verschiedenen Fällenwurde er verurteilt, allerdings fast immer nur zu ganz geringenGeldstrafen, da die etwa von seinem 45. Jahre an sich häufendenStraftaten ausnahmslos sehr unbedeutende waren. Besondershäufig handelte es sich um Übertretung der Feldpolizei. Er fuhrüber fremdes Feld, pflügte über die Ackergrenze hinüber, ließ seineKühe den Klee des Nachbarn fressen, griff beim Mähen über seinenFeldstreifen hinaus. Mehrfach erntete er Gelände ab, das er schonverkauft hatte, sobald er mit dem Käufer in Streit geriet, riß ein-mal auf einem solchen Felde alle Kartoffeln heraus.
Eine zweite Gruppe von Straftaten bilden kleine Diebstähleund Betrügereien. Er nahm unbeaufsichtigte Gegenstände an sichund benutzte sie, stahl dem Nachbarn Eier unter dem Vorwände,seine Hühner hätten sie verlegt, nahm aus dem Gefängnis Hand-werkszeug mit, schmuggelte beim Heuwiegen mehrere schwereKetten mit ein. Auch einige Urkundenfälschungen sind zu ver-zeichnen, indem er Briefe und Eingaben mit dem Namen andererunterschrieb. In großer Zahl verübte er falsche Anschuldigungenund Beleidigungen. Dieselben richteten sich in erster Linie gegenden Feldhüter, der ihn so häufig angezeigt hatte, weiter gegen dieverschiedensten Menschen, mit denen er irgend einen Zwist gehabthatte. Die Zeugen, die nicht in seinem Sinne aussagten, bezichtigteer des Meineids, einen Nachbarn, der ihn wegen Traubendiebstahlsangezeigt hatte, der Urkundenfälschung, zwei andere der Brand-stiftung; einer derselben hatte einen Haufen verfaulten Futters ver-brannt, das der Kranke widerrechtlich auf seinem Acker geschnittenhatte. Den Vormund seines Bruders beschuldigte er der Unter-schlagung, einen seiner Feinde der Ruhestörung, des Sittlichkeits-ärgernisses, der Bestechung und des unehelichen Zusammenlebens.In einem einzigen Jahre erstattete er 22 derartige Anzeigen, zu denennoch 15 Erneuerungen früherer Anzeigen, Berufungen an die Ober-staatsanwaltschaft und an das Ministerium kamen. Den Bürger-meister und den Ratsschreiber zeigte er wegen Notzucht an, da sieseiner Frau im Rathause unsittliche Zumutungen gemacht hätten.Ferner lief eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung gegen einenNachbarn ein, der ihn in ganz bestimmter Weise derart gemiß-handelt habe, daß der Tod bevorstehe; 2 Jahre früher hatte er eine