287
berner vergoldeter Am, der den von Rot undWeiss geteiltenSchild des Magdeburger Erzstifts trägt und einen zweiten7 mal geteilt vonWeiss und Rot (4 weisse und 4 rote Streifen)das Wappen der Grafen von Beichlingen (L. 0. VI 38.; cf.Terey S. 61): er stammt also offenbar noch aus der Zeit Erz-bischof Friedrichs III., Grafen von Beichlingen, der in denJahren 1445—64 auf dem Magdeburger Stuhle sass. Ebensolässt an einem in Silber gefassten und mit Perlen und Edel-steinen gezierten Straussenei der auf einem gelben Steine ein-gegrabene Wappenschild, der, gespalten, rechts die Hälfteeines Adlers aufweist und links mehrfach geteilt ist (eigent-lich : 4 rote Balken in weiss) — das Wappen der Burggraf-schaft Magdeburg —, annehmen, dass das Reliquiar aus einerZeit stammt, in der es noch selbständige Burggrafen vonMagdeburg gab (während dieses Amt zu den Zeiten der Erz-bischöfe Ernst und Albrecht in den Händen der sächsischenKurfürsten lag) 1 ), zumal auch sonst die Verzierung des Eieseinen älteren Charakter hat und von einem Teile der Reli-quien, die es enthält, die Zettel, welche diesen zur näherenBezeichnung beigegeben zu werden pflegten, im Laufe derZeit verloren gegangen sind. Auch ein silbernes Bild desApostels Simon (L. 0. V, 17.) hatte Albrecht von seinem Vor-gänger überkommen, dem es Herzog Georg von Sachsen, demWappen (quadriert mit Herzschild, der das sächsische Rauten-wappen trägt, während das 1. Feld den von Rot und Silberfünfmal geteilten Löwen in Blau des Landgrafentums Thüringen,das 2. den schwarzen Löwen in Gelb der MarkgrafschaftMeissen, das 3. den goldenen Adler in Blau der Pfalz Sachsenund das 4. die zwei blauen Pfähle in Gold der GrafschaftLandsberg aufweist) und der Inschrift „H. Jorg 1502“ nach zuschliessen, verehrt hatte. Ungefähr derselben Zeit dürfte dassilberne Bild des Philippus (Gang V, 13.) angehören, das sichdurch zwei Wappenschilde, von denen der eine die sächsischeRautenkrone, der andre den böhmischeu weissen aufrechtenLöwen in rotem Felde zeigt, als ein Geschenk der Herzogin
1) 1269 fiel die Burggrafschaft an die sächsischen Herzoge Albrechtvon Wittenberg und Johann von Lauenburg. Chr. B. Weisse, Gesch. derOliursäclisischen Staaten II (1803) S. 221.