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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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Dem Verfall der Wissenschaften soll also die neue Hoch-schule steuern 1 ;. Da Crotus dies schreibt und auch sonst desErzbischofs Neig'ung'en für den Humanismus bekannt sind , sowerden wir nicht irre gehen, wenn wir unter den in Verfallgeratenen Wissenschaften zuförderst an den Humanismus denken.Doch auch der kirchlichen Wissenschaft wollte der Cardinalzu neuer Blüte verhelfen, um von Halle aus die neue Lehredes benachbarten Wittenberg mit Energie bekämpfen zu können.Zu einer vollständigen Universität jedoch genügten die theo-logische und die Artistenfakultät nicht: auch Medicin undJurisprudenz durften nicht fehlen. Immerhin werden Theologieund humanistische Studien es in erster Linie gewesen sein,deren Förderung Albrecht mit der Gründung der neuen Uni-versität zu betreiben suchte.

Und schon hatte er sich die päpstliche Erlaubnis zur Er-richtung eines Studium generale eiugeholt. Der mit dem Erz-bischof befreundete und von uns schon mehrmals bei ähnlichenGelegenheiten erwähnte Cardinal Lorenzo Campeggi erteiltein eineman ganz Germanien gerichteten öffentlichen Briefevom 27. Mai 1531 2 ) kraft päpstlicher Vollmacht die Erlaubniszu dieser Stiftung. In allen Fakultäten und Wissenschaftensollte man hier befugt sein, Unterricht zu erteilen. Die Ver-fassung der Universität aber sollte nach dem Muster der vonBologna eingerichtet werden. Wie dort der Archidiaconusder Kirche von Bologna, so sollte hier der Stiftspropst dieWürde des Kanzlers der Universität bekleiden und somit ander Spitze derselben stehen. Seine Befugnisse sind sehr weit-gehend. Er hat die Zahl der Lehrstühle aller Fakultäten unddie Verteilung der einzelnen Disciplinen auf dieselben, sowiedie für die Verwaltung der Anstalt nötigen Ämter zu be-stimmen und einzurichten, auch über das Kektorat Anordnungenzu treffen. Er hat festzusetzen, welche Collegieu von deneinzelnen Doktoren gelesen werden sollen. Wen er, nach ein-gehender Prüfung durch die Doktoren, für geeignet befindet,hat er zum Baccalareat, zur Licentiatur, zum Magisterium

1) Contra litterarum casum fundet [seil. Albertus] scholam.

2) Dreyhaupt II S. 64 Nr. 359, und Johann Peter von Ludewig, Con-silia Hallensium iureconsultorum, tomus II (Halle 1734) S. 2029 (mitErläuterungen).