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Cardinal Albrecht von Brandenburg und das Neue Stift zu Halle : 1520 - 1541 ; eine kirchen- und kunstgeschichtliche Studie
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schreiben, was er zur Abwehr der Verächter der Frömmigkeitbrauchen könne. Yelie beginnt mit dem, wogegen die andrePartei vor allem verstösst durch das schwere Verbrechen desSchismas: mit dem mystischen Leib Christi, der Kirche. Überdie Versammlung der Führer der Kirche, die da Concil ge-nannt wird, handelt der zweite Abschnitt, der dritte über dieMacht der kirchlichen Obrigkeit, die neue Gesetze giebt, undüber Nutzen und Verpflichtung menschlicher Gesetze. Sodannwerden einige Gesetze der Kirche besonders hervorgehobenund es wird gehandelt über den Cölibat, die Connnunio subuna, die Ohrenbeichte, woran sich ein Traktat über die Not-wendigkeit der satisfactio operis anschliesst, weiter über dasMessopfer, über die leibhaftige Gegenwart Christi im Abendmahl,über Anrufung und Verehrung der Heiligen, sowie über dieBeschleunigung der Seligkeit derselben (acceleratione beatitu-dinis ipsorum). Endlich gelangen einige lliten und Oeremonienzu eingehenderer Besprechung: Kindertaufe und Exorcismus,das Institut der Mönche, und zum Schluss wird einiges Wenigeangefügt über Glauben und Werke, sowie über die christlicheGerechtigkeit. Wir sehen, die 14 Traktate enthalten all diePunkte, welche Gegenstand des Streites zwischen Katholikenund Protestanten waren. Es drängte den Stiftspropst, überall diese Fragen seine Meinung zu äussern und die alte Kirchegegen die Neuerer zu verteidigen.

Ein ähnliches Geschick wie die Assertio hatte auch eineandre umfangreiche Schrift, die, aus der Vorrede zu schliessen,bereits im November 1532 vollendet war, aber gleichfalls erst1535 erschien. Der Umstand jedoch, dass sie gegen JohannesBugenliagen, den bekannten Doctor Pommeranus, gerichtet ist,giebt uns in Verbindung mit einer andern Nachricht einenAnhalt zur Erklärung jenergewissen Hindernisse, welchedie Verzögerung der Herausgabe dieser wie der eben be-sprochenen Schrift veranlasst haben. Wir besitzen nämlicheinen Brief Albrechtsan den Propst des Stifts zu Halle vom24. September 1532, worin der Cardinal sich damit einver-standen erklärt, dass der Propst eine Antwort auf daslästerliche Schandbiichlein des Pommers verfasse. Doch soll erniemals Namen nennen, sondern seine Darstellung in Formeiner Disputation ganz allgemein halten: es könnte einer die