5.60 Gruppe V. Textil- und Bekleidungs-Industrie.
Stimmung der Mehrheit der Mitglieder des gesummten ständigen Aus-schusses. Derselbe kann sich durch Wahl neuer Mitglieder verstärken.
II. Der internationale Congress der Flachs-Interessenten.
Derselbe trat vom 19. bis 21. August'in Wien zusammen und hattedas folgende Programm zur Berathung und Beschlussfassung vorgelegt:
1. Welche Erfahrungen sind hinsichtlich der Wahl des Lein-samens und bezüglich der Leinsamenproduction gemacht worden unddurch welche Mittel kann letztere gehoben werden ?
2. Welche Leinbaumethoden bestehen, welche Methoden sind diebesten und welche Mittel würden sich für die Verbreitung dieser Me-thoden besonders empfehlen?
3. Welche Flachszubereitungsmethoden haben sich bewährt undsind demnach zu empfehlen ?
4. Welche Gebrechen zeigt der Flachshandel gegenwärtig unddurch welche Mittel wären diese Gebrechen zu beseitigen?
5. Welches sind im Allgemeinen die Mittel und Wege zur Hebungder Flaehsproduction und besseren Verwerthung der Flachsbauproducte?
Ueber die einzelnen Fragen fand eine sehr eingehende Discussionstatt, deren Resultate in folgenden Resolutionen zu Tage traten:
ad Frage 1.
I. Auf Grund der mit einer Reihe von Leinsaatsamen gemach-ten Erfahrungen ist auszusprechen, dass sich vom Standpunkte der Leinen-gewerbe der Anbau des blau blühenden Schliessleines (linum usitatissimumvulgare) zumeist empfiehlt. In Bezug auf die Wahl der Leinsaatempfiehlt sich erfahrungsgemäss der Wechsel derselben. Um den Lein-saatverfälschungen, welche im Zwischenhandel Vorkommen, wirksam zubegegnen, empfiehlt sich die Bildung von grösseren Import- und Samen-bezugsgenossenschaften ins Auge zu fassen.
II. Brauchbare Säeleinsaat könnte und sollte um Vieles allge-meiner, als in Wirklichkeit der Fall ist, gezüchtet'werden.
III. Behufs Erzielung guter Säeleinsaat sowohl als guter Fasererscheint die holländische, insbesondere die Kortryk’sche oder eineanaloge Erntemethode (Kapolung) zumeist empfehlenswerth. Nurganz gereinigte Saat soll in den Handel gebracht werden.
IV. Als für die Hebung der Leinsaaterzeugung zweckdienlicherscheinen: