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Einleitung (1875) Einleitung : Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873
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16 Deutschland auf der Wiener Weltausstellung 1873.

versehen, welche mit dem Anfang der Einrichtungsarbeiten auf demAusstellungspiatze ihre Thätigkeit aufnahm. Die Commission bestandaus sieben Mitgliedern, welche das Reich berief, den Vorsitzenden nacheigener Wahl, zwei Mitglieder auf Vorschlag Preussens, je ein Mitgliednach den Vorschlägen von Bayern, Sachsen, Württemberg und Hessen.Die Geschäftsführung befand sich auch hier, ähnlich wie bei der Central-commission, in der Hand des Vorsitzenden; den einzelnen Mitgliedernwaren zeitweise, insbesondere bei dem Empfang und der Aufstellungder Ausstellungsgegenstände und bei den Verhandlungen des Preis-gerichtes, eigene Geschäftskreise überwiesen, die sie Namens der Com-mission im Wesentlichen selbständig verwalteten. Nur für die Dauerdieser Arbeiten wurden sie zur Commission einberufen. Der Vorsitzin der Commission war anfangs mit dem Vorsitz in der Central-commission vereinigt. Nach dem Schlüsse der Preisvertheilung schiedenindessen mit dem Vorsitzenden die meisten Mitglieder aus. Auf Vor-schlag Preussens wurde in der Person des königl. preussischeii Regie-rungsraths Stöckhardt ein neues Mitglied berufen, welches den Vor-sitz übernahm. Zum Zwecke der Auflösung der Ausstellung erfuhr dieCommission demnächst eine Neubildung durch die Berufung je einesim Zoll- und Transportwesen bewanderten Beamten aus Bayern , Sach-sen, Württemberg und Baden. Mit dem Abschluss der Ausstellungs-arbeiten in Wien löste sie sich auf und die Centralcommission über-nahm wieder die alleinige Vertretung des Reiches.

Um die Interessen ihrer Landesangehörigen der deutschen Aus-stellungscommission gegenüber wirksamer wahrnehmen zu können, warden Landescommissionen anheimgegeben, sich bei dieser durch Bevoll-mächtigte vertreten zu lassen. Von der dem Gesammtinteresse wiedem Interesse der einzelnen Aussteller gleich entsprechenden Einrich-tung wurde Seitens mehrerer Landescommissionen, tlieils dauernd, theilsvorübergehend Gebrauch gemacht.

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Die Vertretung der geschäftlichen Interessen der einzelnen Aus-steller ist nicht die Aufgabe der amtlichen Ausstellungsorgane. Mitder Wahrnehmung der Gesammtinteressen betraut, fallen ihnen Pflich-ten zu, welche nicht immer eine befriedigende Berücksichtigung derEinzelinteressen gestatten. In den Verhältnissen, unter welchen früherdie Betheiligung der deutschen Staaten an den internationalen Ausstel-lungen vor sich gegangen war, vermochten deren Commissionen freilichjenen Gesichtspunkt zurücktreten zu lassen und auch im Einzelinteresseihrer Aussteller ohne Bedenken zu wirken. Diese aber lernten allmäligin derartigen Dienstleistungen eine erste Pflicht ihrer Behörden zu