Anordnung der Bibliotheken im Mittelalter, 311
No. 157 Montpellier, Ecole de Medecine) mit einer fragmentarisch er-haltenen Beschreibung einer Reihe von Hss. auffallend übereinstimmten,war es andererseits Delisle möglich, mit vollster Sicherheit die Restedieses Cataloges für S. Oyan zu vindiciren. — Im Archiv der Ge-sellsch. f. alt. deutsche Gesch. Bd. 12, pg. 337 sq. wird unter den Codd.der Paiatina die Hs. No. 576 folgendermaassen beschrieben: „(AlteBezeichnung RA. II) mb. fol. von Einer schönen Hd. s. IX ex. Desex generalibus synodis; 2] Hrabani responsum super q. int. Regin-haldi „Postquam ergo sanetitas — sempiterna". 8] Hrabanus Hun-
berhto.....bis: 1071 „Theodori poenitentialis." Diese Hs. stammt
evident aus Fulda, und zwar ans jener den Werken Hrabans be-stimmten Abtheilung, über deren Bestehen F. Gross 1879 in seinerSchrift: Ueber den Hildebrandliedcodex der Kasseler Bibliothek nebstAngaben und Vermuthungen über das Schicksal der alten FuldaerHandschriften-Bibliothek [Sep.-Abdr. aus der Zeitschr. f. liess. Gesch.u. Landesk. N. F. Bd. 8] zweimal (pg. 17; pg. 28) nur nebenbei eineBemerkung gemacht hat. 1 ) — Harley. 652 hat auf fol. 4 a von einerHd. saec. XIV (?) geschrieben FLAMANG: S (scrinio?) -X- g(= graduV) II. (Zangemeister in den Sitzungsber. der Kais. Acad.d. Wiss. zu Wien, phil.-hist. Gl. Bd. 84, 1877, pg. 492.) Darnach ge-hörte diese Hs. ganz bestimmt nach Christ Church, Canterbury;nur ist zu lesen D(istinctio) -X- gra(dus) II. Zu diesen und ähnlichenDingen gehört eben keine Unmasse von Scharfsinn, sondern gutesGedächtniss und frische Beobachtung, die sich durch die Menge desStoffes nicht erdrücken lässt. Von welcher Wichtigkeit solche Iden-tificirungen werden können, brauche ich hier nicht näher auseinander-zusetzen.
Vogel a. a. 0. pg. 40 sagt, es lasse sich die Zeit, in welcheder Ursprung der Signaturen der einzelnen Bücher zu setzensei, mit Bestimmtheit nicht angeben; dass sie in der zweiten Hälftedes 15. Jahrb. angewendet worden seien, zeige der Tegernseer Cata-log von 1483. Eine ganz bestimmte Antwort über den Beginn desGebrauches wird sich natürlich schwer geben lassen, aber den grossenSprung ins 15. Jahrb. brauchen wir nicht mitzumachen. Das ältesteZeugniss, so viel ich weiss, ist in dem eben erwähnten Catalog vonS. Oyan zu finden; er ist saec. XI. Hierbei ist angenommen, dass es sichnicht um blosse Buchnummern des Verzeichnisses handelt. Die oben an-gegeb. Hss. trugen der Reihe nach die Signaturen LXXXIII. LXXXIIII.LXXXVI. XCV. Aus dem 13. Jahrhundert sind uns viele Zeugnisse er-halten. So die Signaturen der Bibl. S. Remigii Rhemensis, z. B. Brit.Mus. Reg. 15. B. XIX. mit der Aufschrift: „Liber Sei Rem. Bern,vol. CG. & V." •) M. Lacroix, Staatsarchivar zu Mons, hatte eine Pro-logus versilicatus super quatuor Evangelia saec. XIII. mit der Zahl
*) Auf welche urkuudl. Quelle er sich hierbei stützt, weiss ich nicht,vertraue aber der vortrefflichen Keuntniss des Verfassers auch hier.2 ) vgl. Ausführliches weiter unteu.