V.
Solcher Art war die politische Verfassung und die Ver-waltung der Jonischen Inseln unter der Herrschaft Venedigs —eine Herrschaft, welche, wie man sieht, die Autonomie dieserTerritorien anerkannte und in weitem Kreise gewähren ließ.Über die Militärverhältnisse genügen wenige Worte. Die ge-summte Kriegsmacht stand, wie gesagt, unter den Befehlen desGeneral-Proveditors der Levante, so die Flotte wie die Land-macht. Das Arsenal für die Flotte war in Guvino; die Be-mannung der Galeeren bestand zum Theil aus Sträflingen.Die Landtruppen theilten sich in griechische und italienische.Die bedeutendsten unter den ersteren waren die leichten Reiteroder Stradioten, welche während der Kämpfe im Peloponnesum das Jahr 1470 entstanden. Jede Galeere nahm einebestimmte Zahl derselben mit ihren Pferden auf. Italienlernte während der Kriege zu Ende des 15 . und zu Anfangdes 16 . Jahrhunderts die Stradioten kennen. Nach dem
Verluste der Festlandplätze und namentlich nach der EroberungModon's wurden so auf Cefalonia wie auf Zante um dasJahr 1500 Militärcolonien angelegt, indem man den Stra-dioten Grundeigenthum für sich und ihre Familien anwies,mit der Verpflichtung, der Republik Kriegsdienst zu leisten,wogegen ihre Ländereien vom Zehnten befreit waren. ImFall des Aussterbens der Familie fielen diese Militärlehendem Staate anheim. Schon geschah der um das Jahr 1464auf Zante begründeten zahlreichen Colonie Erwähnung, welcheaus solchen Griechen bestand, die bei dem Fortschritt der