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letzung aufkündigen, daß man seine Privile-gien kaffiren, und daß man das ihm zugestan-dene sichere Geleit aufheben dürfe? Ist es nichtdringend nothwcndig, diese Befugniß juristisch zubeweisen, da sie das Fremdlingsvolk bestreiten will?Auf welchen Gründen wird diese Deduktion be,ruhen?
Kann man es leugnen, daß die Juden durch ihreeigenthümliche, keiner einzigen Nation, als solcher,verständliche Sprache, durch ihre mystische Ge<brauche, (die auf eine Absonderung und Zsolirungvon allen Völkern des Erdbodens, und auf einebesonders ausschließliche Protektion der Vorse-hung hindeuten,) die Wahrheit bcstättigen, daßsie sich für das auserwählte, heilige,einzig rechtmäßige Volk Gottes halten,dem die Herrschaft der Welt von der Providenzdes höchsten guten Wesens übertragen worden,das aber bisher an der Besitznahme dieser Herrschaftdurch die Gewalt des bösen Wesens, (des Sa-maöls) unter der Negierung der Edomitcr, dasist aller gottlosen nichtisraelitischen Vöiker gehin-dert ist? Haben d'e Juden, da dies aus tausendStellen der Mischna und Gcmara dokumentirt,und aus mehreren tausend talmudtstischen,rabbani-tischen, und heilig-kabbalistischen Schriften erwiesen