r6 I. Theil. Die Gesetze des Gleichgewichts fester Körper.
§. zg. Lehrsatz. Wenn die Größe der Seitcnkrästek und (4 bestimmt ist, und zugleich die Größe der Mit-telkraft welche ihnen gleichgcltend sein soll: so sindauch die Winkel nothwendig bestimmt, unter welchen siegegen einander geneigt wirken müssen.
Beweis. Wofern in einem Falle die Seitcnkrästex, wirklich eine Mittelkraft — Ik Hervorbringen,wenn sie unter dem Winkel 8^6 (Fig. 9.) gegen einan-der geneigt wirken: so ist es nicht möglich, daß eben jeneWirkung bei einem andern Neigungswinkel statt finde,k§. Z7-); also sind auch die Winkel, unter welchen dieRichtung der U gegen 8 und geneigt sein muß, festbestimmt (Z. ZZ.).
§. Z9. Bemerkung. In den betrachteten fünfFäl-len reichen drei gegebne Stücke hin, um die übrigen drei,als nothwendig daran geknüpft, zu bestimmen. Um zusehen,-ob in allen Fällen drei gegebene Stücke hin-reichen, wollen wir alle Fälle, wo drei jener Stücke ge-geben sind, hier zusammen stellen und die noch nicht be-trachteten einer Prüfung unterwerfen.
Unter den drei Kräften 8,s-j-d, können sein:gegeben
, Ib und Winkeln s, b.
1.
8 .
cz. R .
2 -
8 .
3, bk
3 '
8 .
8 , bk
4 -
8 .
3 -s-b», Ik
S-
a>
8 . Ib
6 .
8 ,
3
7 -
8 .
8 -
8 .
3,8
gesucht
s, d, 3 -f- b>;b>, 3 -s- d;
tz, s, a -f- b;b>;
8, lZ, 3-j-b;kl» k, 3-j-b;
bk, H » n -st b>.
Von diesen Fällen ist der iste in §. z 8 ;
-er -te in §. 54; der §te in 3 z;
der ?tc in tz. zz; der 8 tc in K. zv, betrachtet;
der zte, 4 te, 6te Fall müssen noch näher untersucht
werden.