Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
574
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Anhang.

Die Verfassung im Herzogthume Nas-sau betreffend.

Die neue, dem Herzogthume Nassau durch Pa-tent vom 2. Sept. 1814 gegebene, landständische Ver-fassung ward Th. 2. S. 293 305 mitgetheilt. AlsNachtrag zu dem h. 9- des Patents (S.305), in wel-chem es heißt:die Sitzungen der Landstande sind nichtöffentlich" ward spater bestimmt:

daß die Sitzungen der zweiten Kammer der Abge-ordneten allein öffentlich seyn sollen."

Noch gehören aber, als Ergänzung dieser landstatt-dischen Verfassung, zwei Patente der damals regie-renden beiden Fürsten hieher, welche sie, nach denim Jahre 1815 mit Preußen und mit dem königlichoranischen Hause in den Niederlanden abgeschlossenenLerritorialverträgen, erließen.

1) Patent, die Wahl der Landscände betreffend,vom 3/4. Nov. 1815»

Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, söittveraincr Herzog zn Nassau :c., und Wir Friedrich