Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
504
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504 Italien.

§. 3.

Ernennung, Aufnahme und Eid.

65. Der Großmeister vergibt alle Stellen des Ordens.

66. Die Kommandeurs werden aus den Rittern ge-nommen und die Großkrcuze aus den Kommendcurs.Diesem zufolge werden bei der ersten Stiftung alle Mit-glieder nur als Ritter ausgenommen.

67. Jedes Jahr werden die erledigten Stellen amHimmclfahrtsrage vergeben.

68. Alle Ritter und Kommandeure und Großkreuzeversammeln sich an diesem Tage zu einem Kapitel inder Mctropolitankirchc zu Mailand; keiner kann abwe-send seyn, wenn die Bcwcgungsgründc seiner Abwesen-heit nicht von dem Großrathe des Ordens genehmigt sind.

69. Die neuen Ritter legen den Eid im Gcneral-kapitcl ab, und für ihre Aufnahme wird'ein eigenes Ce-rcmoniel vorgeschriebe» werden.

70. Bei dieser Feierlichkeit werden Lobreden auf dieim letzten Jahre verstorbenen Mitglieder gehalten. DerRedner wird dabei besonders der Verdienste erwähnen,die sie sich seit ihrer Aufnahme erworben haben. Erwird die Grundsätze, auf welchen der Orden beruht unddie Umstände, welche seine Stiftung veranlaßt haben,ins Gedachtniß zurückrufen.

71. Der Eid, welchen die Ritter schwören müssen,lautet also:

„Ich schwöre, mich der Verthcidigung des Königs,der Krone, der unzertrennlcn Erhaltung des Kö-nigreichs Italien und dem Ruhme seines Stifterszu widmen."

72. Die Prinzen von dem Hause deS Großmeisters,die Fürsten von fremden Häusern, unb andere Fremde,denen der Orden bewilligt wird, sind in der gewöhnli-lichcn Anzahl der Mitglieder in dem Artikel 62. nichtbegriffen.