Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
443
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Die übrigen teutschen Staaten. MZ

Dagegen ward, im Nürnberger Correspondenten1819, Nr. 81, in Hinsicht der Besitzungen des (seitdem am 21. Jan. 1820 verstorbenen) LandgrafenFriedrich Ludwig Wilhelm Christian von Hessen-Homburg, die Nachricht gegeben,der Landgrafhabe, weil es noch Niemanden eingefallen wäre, Land-stande nachzusuchen, der Einführung derselben, nochzur Zeit Anstand gegeben, bis die benachbartenLander vorangingen." Die Bevölkerung seiner Be-sitzungen, welche durch den Wiener Congreß vergrößertwurden, umschließt 17,200 Einwohner,

Das Herzogthum Braunschweig-Wolfenbüt»tel, in welchem der damalige Prinz-Regent von Groß-britannien (nun König Georg 4.), als Obcrvormunddes minderjährigen Herzogs, zum 12. October 1819die Stände zusammenricf, hat, nach öffentlichen Nach-richten, am 19- Januar 1820 eine neue .Verfas-sung erhalten, die aber vor ihrer Bekanntmachungnach London gehen und dort ratisicirt werden mußte.(Sie wird, nach ihrem Erscheinen, in diese Samm-lung ausgenommen werden.) Den Entwurf der neuenVerfassung hatte der Graf von Münster den versam-stielten Standest vorgblegt. Diese erbaten sich eineFrist zur Beratschlagung, und ernannten 18 Mitglie-der zur Prüfung des Entwurfes und zur Unterhand-lung mit der Regierung wegen zu machender Abände-rungen und Zusätze. Die Arbeiten dauerten bis zum23. Dec. 1819; die Unterzeichnung der neuenUrkunde geschah am 19. Jan. 1820. Bekannt ist vonderselben worden, daß fortan der dienst- und meier-freie Landmann i9 .Dcputirte zur Standeversammlungwählen und senden werde.