Druckschrift 
3 (1820)
Entstehung
Seite
41
Einzelbild herunterladen
 

Constitution v. 19« März 1812. 4i

unten angegebene Weise von den Bürgern ernannten De-putieren, welche das Volk repräsenriren.

28. Die Basis für die Nationalrcpräsentation ist fürbeide Halbkugeln die nämliche.

29. Diese Basis ist die Bevölkerung, welche ausden Eingebornen besteht, die von Vater und Mutter hervon spanischem Gebiete herstammcu; ferner aus denen,welche von den Cortes ein Dürgerdiplom erhalten haben,so wie aus denen, die im Artikel 21. angegeben sind.

ZO. Zur Berechnung der Bevölkerung des spanischenGcbiets in Europa wird man sich der letzten Zahlungvom Jahr 1797 bedienen, bis man eine neue wird ver-anstalten können, und eine entsprechend^ Zahlung sollauch zur Berechnung der Spanier, die in den überseei-schen Ländern wohnen, vorgcnommen, unterdessen aberdie Zählungen benutzt werden, die unter den zuletzt ankgestellten, die authentischsten sind.

ZI. Für jede 70,000 Seelen der aus den imArtikel 29- angegebnen Individuen bestehenden Be-völkerung erscheint ein Deputirter bei denCorres.

32. Wenn sich bei der, nach den vcrschiedncn Pro-vinzen gemachten, Vertheilung der Bevölkerung in irgendeiner derselben eine Mehrzahl von mehr als 3-5,000Seelen erzieht; so soll ein Deputirter mehr erwähltwerden, als wenn die Zahl sich auf 70,000 beliefe;übersteigt die Mehrzahl aber nicht 33,000, so soll sitznicht gerechnet werden.

33- Wenn sich in irgend einer Provinz die Bevöl-kerung nicht auf 70,000 Seelen beläuft, aber auch nichtunter 60,000 beträgt; so soll ein Deputirter für sie er-nannt werden. Beläuft sich aber die Bevölkerung nichtso hoch; so soll diese Provinz mit der zunächst gelegnenzusammen treten, um die zur Ernennung eines Deputie-ren erforderliche Zahl voll zu machen. Eine Ausnahmevon dieser Regel macht die Insel St. Domingo, direinen Deputieren ernennen soll, ungeachtet die Bevölke-rung derselben jene Zahl nicht erreicht.