Zoo Herzogthum Nassau.
Sicherheit dcS Eigcnthums und der persönlichen Freiheitunter die mitwirkende Gewährleistuug Unsrer Landständestellen. Sie sollen darüber wachen, und darauf zu haltenbefugt seyn, daß die freie Wirksamkeit der obersten Justiz-behörden niemals beschränkt werde, daß willkührliche Ver-haftungen, ohne rechtliches Verfahren nach den bestehendenGesetzen, nie und auf keine Weise Statt finden; auch daßkeiner Unsrer Unterthanen jemals seinem gewöhnlichen Ge-richtsstände , und durch die Gesetze vorher bestimmten or-dentlichen Richter, durch außerordentliche Maasregeln, ent-zogen werde. Zu dem Ende legen Wir sofort Unfern Landlstanden nachfolgende Rechte hei:
r. Ohne ihre Einwilligung soll an den, in dem Eingängedes gegenwärtigen Edicts erwähnten, die Aufrecht-haltung der bürgerlichen und Gewerbefrciheit, so wiedie Gleichheit der Abgaben bezweckenden Gesetzen undEinrichtungen, weder von Uns noch von Unfern Ne-gierungsnachfolgern, zur Beschränkung der darin be-stimmten Rechte, jemals einige Abänderung verfügtwerden. Uebcrdies sollen wichtige, das Eigenthum,die persönliche Freiheit und Verfassung betreffende,neue Landesgesetze nicht ohne den Rath und dieZustimmung der Landstände, eingeführt werden.
2. Sie können Uns Vorschläge zu Abänderung beste-hender und Einführung neuer Gesetze überreichen; all-gemeine und besondere Beschwerden einzelner Landcs-theile oder Unterthanenklassen Uns vertragen, undfordern, daß gegen Unstern Staatsminister, so wie«uch gegen Landescollegien, wegen bestimmter Be-schuldigungen , eine Üntersuchungscommisston ange-ordnet werde; wenn diese Beschuldigungen auf be-scheinigten Abgaben beruhen, daß von ihnen Ver-letzungen der hier oben unter Nr. i. angeführten, undsogleich hier nachfolgend über die Abgabencrhebungund Verwendung festgesetzter Verfassungsbestimmun-gen verfügt oder zugelassen worden; oder auch, daßsie sich Coucussivnen oder verbotene Annahme von Ge-schenken erlaubt, oder bei ihren Untergebenen zuge-lassen haben. Dergleichen Vorschläge und Beschwer-