VerfaffungSdecret vom 28. Jan. 1814. 28;
in Ansehung unsrer Privatbesitzungen, auf,gehoben, und Wir verordnen daher und bis dahin, daßder §. zi gegenwärtiger Verordnung in Vollzug gebrachtwerden kann, daß sämmtliche unsre Domainen in ein ver,hältnißmäßiges Grundgeld, wie solches Unsre Unterthancn,unter dem Namen von Contribution bisher gezahlt haben,gesetzt werden.
Den Maassrab zu dieser Grundsteuer soll die jeder Do,maine in Boden gleich und zunächst gelegene Gemeinde,nach deren bisherigen Contributionsfuß, in Verhälmiß derGröße ihrer schatzungspflichkigen Länderei zu der Ländereieiner solchen Domainc abgeben. Angenommen z. B. also,die Schatzung der Commun Giflitz von fünfhundertMorgen cullivirten Bodens hätte bisher monatlich drei,ßig Nthlr. betragen; so würde unsre Domainc Giflitz,wenn sie tausend Morgen benutzt werdendes Land ent,hielte, von nun an in jede monatliche Schatzung scchszigNthlr. zu entrichten haben.
h. 2z. Nach gleichem Princip sollen alle übrigefreie Güter und bisher schatzungsfrei gewesene Grund-stücke, ohne Ausnahme, und so weit sie innerhalb der Gren,zen unsrer Fürstciithümer Waldeck und Pyrmont belegensind, in die Grundsteuer gesetzt werden.
Die Besitzer solcher freien Güter und Grundstücke,auch diejenige», so bisher Grundgeld oder Schatzung vonihren auf diesseitiger Hoheit belegeneir Grundstücken an einauswärtiges Gouvernement abgegeben haben, sollen gehal,ten seyn, ein specifikes Verzcichniß ihrer, auf solche Artbis hierhin frei gewesenen oeer in auswärtiger Contribu,tion gestandenen Güter und Grundstücke mit möglichst ge,nauer Angabe der Größe derselben, in dem Zwischenräumevom i.bis io. April d. I,, bei Vermeidung einer unab,lässigen Strafe von fünfzig Ntblr. an ihren Oberrcnre,rcibeamten zu übergeben, der solche Verzeichnisse alsdannsofort an die landesstandische Committee zur weitern Ver-fügung einzureichen hat.
g. 24. lieber Zehntberechtigungen, Meicrgefalle, Erb,Heuer, Erbzins, Grundheuergelder, Waldungen, Hüten,Dienste, Jagd, und Fischereigerechrigkeiten hat ebenfallsjeder Besitzer derselben, gleich Uns, ein specifikes Verzeich,