Beilage zur Constit. vom io. Sept. igro. 249
und der Polizei ist die Vollziehung der gegenwärtigen Ver-ordnung übertrugen, welche in das Regierungsblatt ein-gerückt werden soll,
Aschaffenhurg, den io, Sept. 1810,
Carl, Großherzog.
(l.. 5.)
Auf Befehl des Großherzogs,der Minister Staatssccrctair,Freiherr von Eberstein.Für gleichlautend.
Der Justizminister,Freiherr von Albini,
7) Großherzogthum Baden.
Unter der Regierung des verewigten Großherzogs(erst Markgrafen, dann Churfürstcn) Karl Friedrichvon Baden, ward dieser Staat binnen einem Jahrze-hend von nicht ganz 300,000 Menschen, bis über eineMillion Einwohner vermehrt und vergrößert. Bei derVerbindung vieler ganz heterogener Besitzungen undLandcsthcilc mit dem Erblande der Dynastie Zahringcnwar es fast unvermeidlich, die bis dahin bestehendelandsiandische Verfaffing in den alten und neuen Lan-derbcstandtheilen aufzuheben, um dem ganzenStaate eine neue und zeitgemäße Verfassung zu geben.
Diese neue Verfassung ward denn auch, durchCdict vom Z. July 1808 (s. Wink 0 pps rhcin. Bund,Heft 20, S. Zi2 ff.) dem ganzen Staate von dem ver-ewigten Großherzoge feierlich zugcsichcrt, nachdem schonmehrere organische Edicte vyn demselben in Hinsicht der