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Bayern.
Unsers Reiches! Die Befestigung eurer gemeinschaftlichenWohlfahrt ist Unser Ziel. Je wichtiger euch dasselbe er-scheint, und je durchdrungener ihr von der Erkennrnißseyd, daß kein besonderes Wohl sich anders, als in derengsten Verbindung mit dem allgemeinen dauerhaft erhal-ten kann; desto sicherer wird dieses Ziel erreicht, und Un-sere Negcntensorge belohnt werden. So gegeben in Unse-rer Haupt- und Residenzstadt München, am ersten Tagedes Monats Mai, im Eintausend Achthundert und AchtenJahre, Unsers Reiches im Dritten.
Maximilian Joseph.
Freih. v. Montgelas. Graf Morawizky.
Freih. v. Hompesch.
Auf diese Constitution folgten, zur Ergänzung dereinzelnen allgemeinen Bestiinmungen derselben, mehrereorganische Edikte.
L) Organisches Edictvom 4. Jun. 1308,die Bildung des geheimen Rathesbetreffend.
Wir Maximilian Joseph von Gottes GnadenKönig von Bayern
haben zur Vollziehung der im dritten Titel g. 2 —z derConstitution über die, die Errichtung des geheimen Nathesenthaltenen allgemeinen, Bestimmungen folgende organischeAnordnungen zu treffen beschlossen, und beschließen hier-mit wie folget:
Erster Titel.
Constituirung des Personals.
Art. i. Wir und Unser Kronprinz wohnen den Si-tzungen des geheimen Nathes bei.
Dieser soll bestehen ») aus Unfern Ministern; K) aus