Polen.
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len naher bestimmt würde. Darauf legte der Bi'schoffvon Kaminiec, Kransinski, als Präses der Commis-sion, welche mit der Abfassung der neuen Constitutionbeauftragt war, dem Reichstage acht Hauptpunkte derneuen Constitution vor, welche am 13. Dec. von demReichstage angenommen wurden.
Nach diesen Vorschritten zur neuen Constitution,ward am 29. Marz 1790 das Bänd niß zwischenPreußen und Polen unterzeichnet, nach welchemPreußen, im Falle eines Angriffs, 12,000 Mann In-fanterie und 4000 M. Cavallerie, Polen aber 4000Mann Infanterie und 8000 M. Cavallerie zu stellen,und, wenn dies nicht ausreichen sollte, Preußen feinHülfscorps auf 30,000 Mann, Polen das steinige auf20,000 Mann zu erhöhen versprach. Niemand solltesich in Polens innere Angelegenheiten mischen. Ge-schähe es dennoch; so versprach Preußen zuerst seinefreundschaftliche Verwendung, und, wenn diese frucht-los wäre, den vertragsmäßigen Beistand. BeideMachte garantirten sich ihre Besitzungen.
Bei der Verlängerung des Reichstages ward fort-dauernd über die einzelnen Punctc der Constitution ver-handelt, am 8- Oct. 1790 der Churfürst von Sachsenzum Thronfolger vorgeschlagen, und am 6. Dec. selbstein Allianzvcrtrag mit der Pforte entworfen, der abernicht zur Vollziehung kam. Noch faßte der Reichstagam 3. Jan. 1791 den Beschluß, daß jedes Mitglieddesselben mit der Todesstrafe belegt werden sollte, wel-ches überwiesen würde, von einer fremden Macht einePension zu ziehen.
Von großer Wichtigkeit war es, daß am 14. Apr,'1791 den polnischen Städten ein Freiheitsbriefertheilt ward, in welchem sie dm größten Thejl ihrer