X Vorrede.
Königreiches Sicilien vom Jahre 1312,u. s. w.
Groß und gewaltig ist die Regung des Zeit-geistes in Hinsicht auf konstitutionelle Begründungdes politischen Lebens der Staaten und Völker.Zurückzuweisen und lange hinzuhalten ist dieseRegung nicht; so wenig, wie das Bedürfniß dereuropäischen Menschheit im Anfänge des sechs-zehnten Jahrhunderts für die damals zur Spra-che gebrachte und zur allgemeinen Volksangele-genheit erhobene kirchliche Freiheit.
Mögen immer die Casilereaghs die Ha-beas-Corpus,Acte suspendiren; mögen anderwärtsdie veralteten Formen voriger Jahrhunderte ausihren Gräbern hervorgerufen und dem jetzt leben-den Menschengeschlechte, das sich gegen dieselbensträubt, von neuem ausgedrungen; mögen selbstvon den Freunden repräsentativer Verfassungennicht selten sehr unreife Behauptungen ansgestellt