vm Vorrede.
lirtcn Vorschriften, welche nicht in eine Consii-tunen gehören; die große Weitläufigkeit undBreite des Ganzen, und die Ungleichheit undSchwerfälligkeit des StylS in sehr vielen Arti-keln w.) so treffend getadelt worden, daß wahr-scheinlich die zweite und gesetzkräftige Rcdactiondieses Entwurfes bedeutend anders im Pnblieumsich ankündigcn wird, als die erste. Deshalbmag auch diese Wirtembergische Constitution imAnhangs des dritten ThcileS erscheinen, so wiewir, versprochenermaßen, in dem Anhänge zudiesem zweiten Theile, die neueste Constitutiondes Königreiches der Niederlande, welchenoch in keiner teukschen Uebersetzung in extensovorliegt, den Lesern vollständig mittheilen,weil wir den Inhalt derselben, am Schluffe desersten Theiles, nur Auszugsweise angcben konnten.
Daß übrigens, bei der rein historischenTendenz dieses Werkes, dasselbe neben der geist-voll.n Schrift des Doctors Sebald Brendelr