Druckschrift 
2 (1817)
Entstehung
Seite
VI
Einzelbild herunterladen
 

vr Vorrede.

gleicher Stärke, wie die beiden ersten, erforderlichist, die noch zurückgebliebenen und mehrmals ver-änderten Constitutionen Spaniens (unter Josephund unter den Cortes, welche letztere noch nie voll-ständig in Teutschland erschien), der Schweizund der dazu gekommenen drei neuen CantonS(besonders die liberale Constitution des preußi-sche» Fürstenthums Neuschatel,) sodann die Con-stitutionen Cisalpinienö,des KönigreichesItalien, und nun des lombardisch, vene-tianischen Königreiches, der RepublikenGenua und Lucca, des Kirchenstaates,der Königreiche Neapel und Sicilien rc. inext6N8s, wie bisher, zu liefern, und damit alsAnhang thejls die Waldeck.Pyrmontische,theils die Wirtcmbergische zu verbinden.

Schon war der Abschnitt von Teutschland indiesem zweiten Thcile abgedruckt, als sich in derallgemeinen Zeitung die Nachricht von einerneuen Constitution des Fürstenthums Waldeck