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folgen, ift anerkannt; Richter aber behauptet, dafsaufser den Mengen, nach welchen fich die Kör-per verbinden, auch die verfchiedenen chemifchenKräfte der Körper i'treng berechnet werden könnten.Bey den damaligen belchränkten Erfahrungen undHiilfsmitteln gelang es ihm nicht, feine dahin ftre-benden Unterfuchungen bis zu einem gültigen Er-gebnis zu treiben; um fo fchwieriger war es ihm,den gegenfeitigen Zufammenhang der chemifchenKräfte zu zeigen. Aber wenn er auch an der Aus-führung fcheiterte, fo kann doch die Wahrheit desvon ihm gefafsten Gedankens nicht beftritten wer-den: die Mengenverhältniffe der chemifchen Ver-
bindungen hangen von den verichiedenenEigenfchaf-ten (Kräften) der Stoffe ab, und wenn die Mengen-verhältniffe beftimmt find, fo miiffen auch die Kräf-te, welche diefe Verhältniffe hervorbringen, eben-falls beftimmt, folglich meisbar feyn. Ferner läfstfich erweifen, dafs die verfchiedenen Kräfte derStoffe in einem gegenfeitigen Zufarnmenhange zueinander ftehen. Schwieriger ifts zu erörtern, inwelchem Zufammenhange ? Mathematifehen Gefet-zen mufs derfelbe unteidiegen, fo viel ift ohne Zwei-fel; und wenn chemifche Gefetze fich der Rechnungzu entziehen fcheinen, fo kann der Grund davonnur darin liegen, dafs der mathematifche Ausdruckfür diefe chemifchen Gefetze noch nicht gefundenworden.
In dem erften Theile diefer Mefskunft hat derVerf. darauf aufmerkfam gemacht, dafs die Verbin-dungen der Körper von ihrer Dichtigkeit und ihrenCohäfionsverhältniffen abhängig find; diefs foll invorliegender Fortfetzung weiter ausgeführt und er-läutert, und der weitere Zufammenhang diefer Ver-hältniffe mit den übrigen Eigenfchaften der Körpererörtert werden.