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Der XIV. Abschnitt.
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Brechungsverhältnisse
der rochen — zwischen 77 : 50 oder 1,5400 : 1und 77^:50 1,5425:1
-dunkelgelben — zwischen 77^: 50 oder 1,5425 : 1und 77^ : 50 1,544a: 1
-hellgelben — zwischen 77^: 50 oder 1,5440 :1und 77^:50 1,5467:1
- grünen — zwischen 77^-: 50 oder 1,5467: i
und 77^:50 1,5500:1
-himmelblauen — zwischen 774: 50 oder 1,5500 : 1und 77f:5s i,55zz:i
- dunkelblauen — zwischen 774: 50 oder i,55Zg : 1
und 77^-: 5«
-violetten — zwischen 77Z: 50 oder 1,5555 : 1
und 78 : 50 1,5600:1
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Nimmt man eins von diesen Verhältnissen nach Ge-fallen für das mittlere»: 1 an, so kann man einPaar andre davon auf beyden Seiten gleich weit ab-michende Verhältnisse durch »-h al»: 1, und»—
: 1 verstehen, und die bisherigen Schlüsse daraus an-ivenden. Seht man die Mittlern Strahlen genau indie Mitte zwischen den orangefarbenen und gelben,für welche die Verhältnisse 1,5425 : i und 1,5467: 1 gelten, so ist das mittlere Verhältniß 1,5446 :1.Nimmt man alsdenn erstlich aür- 0,0021, sohat man alle orangefarbenen und gelben Strahlen indem Abweichungskreise. Seht man ferner cin —^ o,oOgz, so kommt die Helleste Hälfte der rothenund grünen Strahlen hinzu. Wird endlich auch N?r^ l!l. 0,0046 gesetzt, so sind zugleich die rorhen undfuß alle grünen Strahlen darin begriffen.
K k Z 265. §.