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Er befahl, baß der General Oudinot in Eilmärschen gegen Dan-zig anfbrechen und nur das Bo aillou in Fürstenwerder stehenlassen solle. Der M. Mortier, der mit der Division Loison desbi. Korps Kolberg belagern und mit der Division Dupas derge-stalt zwischen Kolberg und Danzig ausgestellt sein sollte, daß dieTetenbrigade in zwei Tagen Danzig oder Marienwerder erreichenkönne, erhielt den Befehl, den M. Lesebre zu verstärke». Selbstder M. Brüne, der mit der rechten Flügelbivision des sogenanntenObservations-Korps in Schwedisch-Pommeru stand, wurde beordert,sich bereit zu halten, nach Danzig aufzubrechen.
So rasch und energisch die Maßregeln zur Verstärkung desBelagerungs-Korps in diesem entscheidenden Augenblick getroffenwurden, so unzureichend waren die Anordnungen der Verbünde-ten zum Entsatz, und da der widrige Wind verhinderte, daß un-mittelbar nach dem Erscheinen der ersten Schiffe, wodurch derBelagerer aufmerksam gemacht wurde, auch der Angriff erfolgenkonnte, so war die ganze Unternehmung schon am 12. als ge-scheitert anzusehen.
Dem Gouverneur wurde gegen Abend aus Ncu-Fahrwassertelegraphirt, daß der General KaminSkoi so eben auf der engli-schen Fregatte Falkon gelandet und mit Verstärkungen eingetroffensei. Der Gouverneur antwortete: „eS ist die höchste Zeit, einenVersuch zum Entsatz zu machen und den Feind anzugreifen." Daaber zur Zeit noch mehr als ^ der Entsatztruppen ans der Seewar, und die gelandeten Mannschaften und Pferde von der See-krankheit ungemein mitgenommen worden, so sollte der Angriffauf den 14. früh verschoben werden-
Die Disposition zum Angriff wurde dem Gouverneur mit-getheilt und von ihm genehmigt. Sic lautete wie folgt:
,,I) Noch vor Tages-Anbruch des 14. Mars wird vonWeichselmünde aus ein Schein-Angriff mit einigen hundert Manngegen die Truppen ans der Nehrung gemacht, um die Aufmerk-samkeit des Feindes dahin zu ziehen;
2) diejenigen englische!: Kriegsfahrzeuge, welche am flachstengehen, segeln, wenn es der Wind irgend möglich macht, dieWeichsel hinauf, beschießen den Feind auf dem Holm und ver-