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1 : 1, Der Feldzug von 1806. - 1850 (1855)
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der Feldverpflegung ursprünglich allein in den Händen des Mili-tär-DepartementS des Ober-Kriegs-Kollegiums. Seit etwa 12 Jah-ren, vor dem Jahre 1806, waren indessen die Preise des Getrei-des ungewöhnlich gestiegen, und die Verpflegungskosten gegen diedes 7jährigen Krieges um das Dreifache erhöht worden, so daßman sich veranlaßt sah, das Getreide, welches außer den Bestän-den in den Kriegsmagazinen erforderlich war, gegen einen ermä-ßigten Preis vom Laude liefern zu lassen, und diese ganze Ange-legenheit einem Minister, zur Zeit dem Minister Angern, uuter-zuordnen, ihm auch für die mobilen Armeen die Kriegsmagaziuezur Verfügung zu stellen, so daß dem Militär-Departement desOber-Kriegs-Kollegiums, speziell dem Grafen Geusan, nur dieAnstellung der Kommissariate, die Feststellung der Feld-Etats unddie Beschaffung des,Geldes zur Verpflegung verblieb. Auf dieseWeise bestanden also an Stelle des einen Militär-Departementsseit dem Jahre 1^06 zwei Departements: das Feldvcrpfle-gungs-Departement des Ober-Kriegs-Kollegiums unddas Feldvcrpflegungs-Departement des Gcneral-Direk-toriumS, welches Letztere somit die Aufbringung der Natural-Verpflegung im eigenen Lande, und anshülflich auch im fremdenLande zu bewerkstelligen hatte, so lauge keine kriegerischen Opera-tionen statt fanden, wo daun erst die Kommissariate eingriffen.Diese doppelten Departements vermehrten nothwendig das Ge-schreibe und die Verwirrung in diesem ohnehin verwickelten Ge-schäfte, und verminderten die Uebersicht.

Als Organ des Verpflegungs-Departements sollte der Ge-neral-Intendant der mobilen Armee, im Jahre 1806 der OberstGuionneau, unter die einzelnen Kommissariate der Korps das ver-theileu, was das Departement des General-Direktoriums aus denköniglichen Provinzen lieferte, und in fremden Ländern, wo dieEinwirkung dieses Departements aufhörte, den Kommissariaten dieDistrikte zur Ausschreibung anwcisen. Diesem General-Intendantensollten die Kommissariate mit den Trains und Feld-Laza-rethen untergeordnet sein, indessen waren die Bestimmungen überdie Stellung des General-Intendanten so sehr schwankend, daßdas eigentliche Vcrhältniß Niemandem, ihm selbst nicht, jemals