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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
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konnten, so wurde ein Depot unter dem Hauptmann Bonin unddem Lieutenant Einsiedel von der Garde, formirt, in welchem dieMannschaften mit Gewehren versehen und einigermaßen als In-fanterie ausgebildet wurden.

Um die Leute au schnelles Aufbrechen, Versammeln undMarschireu zu gewöhnen, zugleich aber auch den Feind über dieStärke der neuen Formationen zu täuschen, wurden die Kanton-niruugen oft allarmirt und gewechselt.

Da sich sehr viele Personen von Bildung: Edelleute, Stu-denten, Refercndarien, Assessoren, Bergoffiziantcu rc. zum Militär-dienst meldeten, so setzte der Gras Götzen, um nicht das Schicksalbravdr Leute der Anführung Unerfahrener auzuvertraue», auch beiden täglichen Gefechten keine Zeit zur theoretischen Ausbildungvorhanden war, fest, daß ein Jeder, der noch nicht im Militärgedient hatte, so lauge als Gemeiner dienen müsse, bis er vonseinen Vorgesetzten das Zeugniß erhalten, daß er den Dienst voll-kommen verstehe, und sich untadclhaft geführt habe, worauf erdann nach jeder Auszeichnung einen Grad befördert werden könne.Nur diejenigen, die sich selbst Pferde anschaffeu konnten, wurdenbei der Kavallerie angestellt. Daß sich so viele Männer vonguter Erziehung und feinerm Ehrgefühl bei den neuen Forma-tionen befanden, beförderte sehr wesentlich den guten Geist unddie Tüchtigkeit der Truppen.

Das Militär-Büreau des General-Gouvernements wurdeebenfalls geordnet, der Major Graf Roggendorf zum, General-Stabsoffizier ernannt, um von den Talenten dieses thätigen,kriegserfahrenen Offiziers den möglichsten Vortheil zu ziehen. DasCivil-Büreau blieb einstweilen unter der Leitung des GrafenHardenbrrg.

Da sämmtliche höhere Justiz-Kollegien im Namen Napoleonsdekretirten, der General-Gouverneur folglich die Urtheilssprüche der-selben nicht anerkennen, auch nicht erlauben konnte, daß denselbenSachen zur Entscheidung vorgelegt wurden, aber doch Fälle ver-kamen, die durchaus keinen Aufschub gestattete», auch eine MengePersonen wegen Verdachts nachtheiliger Gesinnung arrctirt, nochnicht verhört, ja zum Theil in die letzte Klasse der Daugefange-