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4 : 2, Der Felzug von 1807. - 1851 (1855)
Entstehung
Seite
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den für permanent erklärt, nur die Wachen an den Kasemattenwegen Schwäche der Garnison wieder ausgehoben.

Nach französischen Angaben waren die Bayern zur Zeit durchdie fortdauernde Ueberlegenheit des Feuers der Besatzung so ent-muthigt, und durch die Arbeite», welche nun schon mehreremalzerstört und wieder hergestellt worden waren, so erschöpft, daß derOberst Blein es für seine Schuldigkeit gehalten hatte, dem Je-rome durch den nach Breslau zurückkehrendcn Kapital» Dupouthonvon dem Zustande der Dinge vor Kosel Meldung zu mache», ihmdie Unmöglichkeit vorzustellen, den Platz mit so geringen Mittelnzu nehmen, und ihn zu bitten, das Belagerungskorps auf 1012,000 Mann zu verstärken, die Artillerie um das Doppelte zuvermehren. Statt der Antwort ging am Morgen des 4. Märzder Befehl ein, die Belagerung in eine Einschließung zu verwan-deln, das ganze Artillerie-Material ohne Aufenthalt nach Glogauzu senden, und die Genie-Truppen in die Festungen Brieg, Bres-lau und Schweidnitz zu vertheilen, um daselbst sofort an die De-molirung der Festungswerke zu gehen, wie es Napoleon vorge-schrieben hatte.

Bevor die Geschichte der Belagerung von Kosel weiter ge-führt und in einem neuen Abschnitt nachgewiesen wird, was dieVeranlassung zu der Schwächung der Belagerungstruppen undzur Verwandelung der Belagerung in eine Einschließung gegebenhat, müssen noch einige Worte über die Civilverwaltung währendder Thätigkeit des Fürsten von Anhalt Pleß als General-Gou-verneur der Provinz angeführt werden.

Der Fürst hatte, nachdem der Minister Graf Hoym von denGeschäften dispensirt worden, mit Genehmigung deS Königs, denGeheimen-Rath Grafen Carmer zum interimistischen Präsidentender Kammer-Deputation ernannt, die indessen nur aus zwei Kriegs-räthen und einigen Kanzlei-Bedienten bestand. Da dieser Depu-tation die erforderlichen Akten, Nachweisungen und Etats fehlten,die sämmtlich in Breslau zurückgeblieben waren, so war ihreWirksamkeit äußerst beschränkt, und obgleich der Fürst auf dasStrengste untersagt hatte, die Befehle der Breslauer und Glo-gauer Kammern, welche dem Feinde geschworen, die Anordnungen