Ueber die Gerechtigkeit u. f. w.
diefe gar bald der bauptfächlichfte Theil des Ver-fprechens; und ein Menfch ift datum nicht wenigerdurch fein Wort gebunden, ob er gleich ins geheimfeine Abficht auf etwas anders richtet, und feinenvorigen Entfchlufs fowohl, als das Wollen einerVerbindlichkeit zurücknimmt. Allein obgleich, diewirkliche Zufäge bei den mehreften Gelegenheitendie Hauptfache bei dem Verfprechen ausmacht, foift es doch nicht allemal fo; denn wenn jemand ge-wiffe Ausdrücke gebraucht, deren Sinn er nichtkennt, und die er ohne alle Abficht fich dadurchverbindlich zu machen gebraucht, fo würde er da-durch nicht gebunden feyn. Ja wenn er auch gleichihren Sinn verfteht, aber nur im Scherz redet, undfich folcher Zeichen bedient, die deutlich zeigen,dafser keine err.ftliche Abficht hat fich zu verbinden,fo wird er auch gar nicht verbunden fevn , fein Ver-fprechen zu erfüllen; fondern es ift nothwendig,dafs die Worte ein vollkommner Ausdruck des Wil-lens find, ohne alle der Abficht widerfprechende Zei-chen. Aber auch diefes miiffen wir nicht fo weittreiben, dafs wir uns einbildeten, jemand, von demwir vermöge unferes Scharffinnes aus gewiffen An-zeigen vermuthen, dafs er die Abficht hat uns zubetrügen, wäre durch feine Erklärung oder münd-liches Verfprechen nicht gebunden, wenn w r ir esannehmen; fondern wir müffen diefen Schlufs nurauf diejenigen Fälle einfehränken, wo die Zeichenganz verfchiedener Art find, als die Zeichen desBetrugs. Alle diefe Widerfprüche find leicht zuDritter Baad. 1 heben