52 Einleitung.
In manchen Handels-Städten kommt zu bestimmten Zci-ten, unter gewissen Privilegien, eine größere Anzahl von inlän-dischen und ausländischen Kaufleuten und Käufern, als auf dengewöhnlichen Wochen - und Jahrmärkten, zusammen. Ein sol-cher Haupt-Markt wird eine Messe genannt.
8) Nur wenige Völker auf unferm Erdboden sind so ver-wildert, daß sie nicht eine künftige mit dem disseitigcn Daseynzusammenhängende Fortdauer glauben, oder wenigstens solheve> muchen, und zugleich irgend eine Art von gottesdienstlichemSystem mit sittlichen Bewegungsaründcn (Religion) verbundenhaben sollten. Aber sehr verschieden ist die Arr und Weist ihrerGc»rces-Verehrung und ihrer Religion. Am gewöhnlichstenunterscheidet man vier Haupt - Religionen:
a) Die heidnischen Fetisch-Anbeter, (Verehrer vonNatur- oder Kunst-Gegen änden), Stern-Verehrer, (Sabicr),Feuer - Verehrer, Menschen - Verehrer, Bilder - Verehrer;k>) die jüdische; c) die christliche mit den fünf Haupt - par-teyen: der röm.-katholischen; der griechischen (nebst verei-nigten r. kathol.-griechischen); evangclisch-lmherischen, (da-von eine Abtheilung vereinigte Brüder), cv.-reformirren,ev. englischen, mit Abtheilung in bischöfliche und prevbyce-rianische; ü) die mohhammedaiusche.
D. L. F. Stäudlin's kirchliche Geographie und Statistik.I. II. LH. Gött. 1824. 8.
9) Fast bei jeder Religion findet man besondere geistlicheVorsteher von verschiedenen Namen, Titeln, und mit vcrschic.denen bürgerlichen Vorzügen. Vorsteher der mohhammedani-schen Religion heißen Mufti; der Ihamaischen Religion Da«lai Lhama, Taischu Lhama, mit Rucuchra's. In der r.kathol. Kirche erkennt man als die vornehmsten Häupter: Papst,Rardinäle, Patriarchen, primären, Erz-Bischöfe, Bi-schöfe, Aebce, Aebrssslnnen, pröbste re. Letztere geistlicheWürden findet man auch in einigen Landen evang. lutherischenBekenntnisses, desgleichen bei der griechischen Kirche.
10) Zur Beförderung der öffentlichen Sicherheit, und zurVertheidigung eines Staats gegen feindliche Anfalle, unterhaltman Soldaten, eine Ariegs-Macht, welche zuweilen nochdurch Aufgebote waffenfähiger Volksmassen verstärkt wird.Die Kriegsmacht thcilt man: in Land-und See-Macht.(Von Festungen, s. oben, wohnplaize, «r. 7.).
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