Vorrede,
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. ^ für Gelehrte, so wie für jeden wißbegierigen Weltbürger un-?^ entbehrlichen Wissenschaft, auf Schulen etwa vernachlaßigt’ U| M' waren; in welcher Beziehung dieses Handbuch, nach meiner11 ^ Vermuthung, zugleich in hohem Klassen unserer Gymnasien undanderer gelehrten Schulen als nützlicher Leitfaden dienen sollte.j e knch Diese Bestimmung ist mit dem erfreulichsten Erfolge, in einerReihe von mchrern Jahren, in Lehranstalten protestantischenund katholischen Bekenntnisses mannichfaltig bestätigt gcsun«den worden.
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Folgenden re.: -- „so im Folgenden," -- und dieser Druckfehlerim angehängtcn Verzeichnisse von Verbesserungen von.mir gebühr-lich notiret. Obgcde.chter Nachdrucker nahm?sich nicht einmal dieMühe, ans meinem Druckfehler - Verzeichnisse diese Irrung znverbessern. Wie bei eben erwähnten Seitenzahlen findet manhier ssnnlos wiederholt: „so im Folgenden," — ohne einige»Wink zur Verbesserung in einem Druckfehler-Verzeichnisse. --Im Abschnitte von Triest waren in meiner Handschrift zur /tenAusgabe die dasigen - Pesthäuser, (Quarantänen -Häuser,oder C o n t u m a z - Häuser) bemerkt. Durch ein Mißverständnistmeiner damaligen Seßer und Correetvren, wurden aus den - Pest-häusern, -Posthäuser gemacht. Zudem in meinem Hand«buche, bei keiner einzigen Stadt die Posthäuser angegebe»sind, (selbst nicht bei H amburg, wo solche allenfalls in meinemHandbuche genannt werden konnten), so mußte wohl jeder auf-merksame Sch ü ler leichtlich einsehn, daß in oberwähnter Stelltbei Triest, von Posthäuser» nimmermehr die Rede sey»konnte. Nicht so einleuchtend war -indessen diese Beherzigungdem Herausgeber des Nachdruckes;
Bei obigen und andern mannichfaltigen höchstauffalbendenAnsichten des Textes in diesem Nachdrucke, konnte ich mich aufkeine Weise überreden, daß der auf dem Titel gcnannte Verfas-set an diesem Raubgute auch «ur einen entfernten Antheil ha-be. -- Ganz undenkbar schien es mir, daß.ein öffentlicherk ö n i g l. p r eu ß, Beamter, ein k ö n i g l. p r euß i sch e r, —reichlich besoldeter Polizey «Direktor, ein)konigl. preu-ßischerGerechtigkeits- Rat hi in ehe» dem Staate, in
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