WO
merkr auch noch auf, mein Freund, daß man die befeh- «„ftlenden und verbietenden Gesetze der Schrift, d. h. was ^ ,uns geboten und verboten wird, aus eine ganz ver- ^schieden« Art ansehen und erfüllen muß. Die Verbote ^sind bestimmt und ohne Ausnahme, aber die Gebote, .in- ^ ^sofern sie in äußern Handlungen bestehen, sind es nicht, ' ,weil man immer die Bedingung hinzufügen muß: ob *man im Stande ist und die Gelegenheit hat, sie zu ver- ^richten und gut zu verrichten. Z. B. stehlen, Rache üben,verkäumden u. s. w. ist verboten; so etwas darf man nie ' ^thun. Fasten, Almosen geben, Gastfreiheit üben u. dergl. ^ ..m. sind Gebote, die man nicht immer erfüllen kann, und ^doch bei deren Nichterfüllung durchaus keiner Uebertretung ^schuldig wird. Und aus diesem Gesichtspunkt muß manalle äußern gottesdienstlichen Pflichten betrachten, derenNichtbcobachtung eben so wenig, wenn nicht noch weniger ^ "unser Gewissen beschwert, als die Unterlassung verschiede- ^ner Tugenden, wenn wir keine Mittel oder Gelegenheithaben, um sie nach Gottes Willen und Absicht auszuüben. ^Wäre ich nicht getauft, dann glaube ich, daß ich ^inich noch würde taufen lassen, aus Gehorsam und Ehr« E ktzfurcht für das Gebot Jesu, nicht aber auS dem Glauben, "als würde ich dadurch gerechtfertigt oder beruhigt in mei- ^ ssinem Gewissen vor Gott. Im Gegentheil, ich würde michvielleicht nicht taufen lassen von Jemanden oder unter ei-nem Volke, die mich in einem Stricke fangen wollten, alsob meine Seligkeit von der Erfüllung eines äußerliche» ^ <Gebotes abhinge; denn ich glaube, daß ich, mit Jesus ver- ^, soeinigt, eben so ruhig sterben würde, wenn ich auch keine Mschickliche Gelegenheit gefunden hatte, mich taufen zu las-sen; aber diese findend würde ich es aus angeführtem ««Grunde bereitwillig thun lassen, und mich freuen, auch ^ lauf eine öffentliche und feierliche Weise bezeugen zu kön- '4i»gnen, daß ich dem Herrn angehöre. ^>»