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a€tt( und was dergleichen mehr war,welches ietzo in den Sacristeyen geschie-het.
^ Sulp- in Vita Martini lib■ III-Paullin. Epiß. /2. Fresn. GlojsLat.h. t. Schurtzfl. Antiquit. EcclesControv. VIII. §. ig.
Secretarium Circi war ein Gerichts-Ort zu Rom bey dem Circo Maximo,nicht, daß es was zu dem Circa gehört-ges gewesen sey.
gvmmsck. lib X. Epist. 43. Nardin.
lib.VII.C.2.
Secretarium Populi Romani war einOrt zu Rom, woselbst das Volck vongeheimen Dingen sich zu berathschlagenund sonderlich seine Acta aufzubehaltenpfleg«, welchen einige in bie HI 1 Regionsetzn,, da er sich doch in der Vlli befun-den.
Nardin. lib. III. c.i;. Dempster. adRofin. lib. I. c. /. Lomeierus de Bi-I blioth. c. 6.
Secretarium Senatus War eilt Ort JUI Rom, wo der Rath zusamme kam, und. sich wegen eines Urtheils in Criminal-I Sachen verglich, welches hernach auf' betn Tribunali gesprochen wurde a). Ersoll nur durch einen Vorhang von deinTribunali abgesondert gewesen seyn, undfich befunden haben, wo ietzo die Kircheder 's. Martina stehet b). Indessensollen da auch die Acta des Raths auf-behalten worden seyn, wie die Acta desVolcks in dem Secretario Populi; Wie-wohl andere auch lieber ein ordentlichesRathhaus daraus machen, da man zu-samme gekommen, wie auch der RathChristlich geworden, weil man sich einBedrucken gemacht, in der Curia, als ei-nem von den Auguribus, aufHeydnischeWeise, gewcihetcn Orte ferner zu ver-sammle» c).
a ) L. vlt. C. de Off. Div. lud. & L.vlt. C. vbi senatus vel clarijs.
b) Marlian. Topogr. V. R. lib. III. c. 3.Bulengcr. de Imp. Rom. lib. III.c.g. Voss de Vit. Senn. hat. lib. III.c. 48. Pollet. For. Rom. lib. V. c. 12.
c) Nardin. lib. V. c.8-
SECTIO war die Verkaussung derEuter derjenigen zu Rom, welche in die-«cht erkläret worden waren a), und Se-
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Bores diejenigen, welche sie kaufften b),von dergleichen Leuten aber niemandrechtschaffenes was hielt c). Doch kauff-ten sie auch die Güter, welche Schuldenhalber gerichtlich subbalUret wurden d),und haben sie diese ihre Benennung von
sequor, quia sequebantur f. sectaban-tur lucrum e).
a) Cxs. B.G. lib. II. c.33.
b) Flor. lib.II. c.6.
c) Cic. Phil. II. c. 26.
d ) Sigon. de lud. lib. II. c. 24,
e) Alcon, ap. Sigon. l.c. V off. Ety-mo l. in Sector.
SEC VRES, Beile, waren zwar ei-gentlich Wcrckzeuge, Holtz damit zu hau-en, dergleichen daher auch die Soldatenbey sich führeten, um sich mit Holtze verse-hen zu können a). ©obern, aber diene«fett sie auch bey den Opfern, die Opfer-Thiere damit zu schlagen b). Nichtweniger waren sie eine Art des Gewehrszum Hauen, allein vornehmlich auch zumWerfen c). Die bekanntesten aber sinddoch, welche die Römischen hohen Obrig-keiten in ihre Fasces mit einbanden. Eshatte Romulus 12 derselben sofort vonden Etruscis mir Übernommen, und diefolgenden Könige behielten sie auch; al-lein, da die beyden Bürgermeister deren24 haben wollen, sahe es das Volckalseine doppelte Tyranney für eine an, da-her endlich Valerius Poplicola veran-lasset wurde, sie in der Stadt gar wegzu lassen d). Es behielt sie in derselbenalso nur ein Dictator e); ausser dersel-ben aber ein ieder, der sie sonst führendurste. Indessen, wie die Stäbe derFascium bedeuteten, daß die Obrigkei-ten die Bürger, wie Vater die Kinder,strafen foltca ; also bedeuteten die Bei-le, daß wo die Laster und bösen Thatensich mit ersten nicht wollen dampfenlassen, man die Scharfe gebrauchen undgleichsam weghauen wüste, was nichttaugen wolle s). Die Lydischen Königeführeten dergleichen an stat des Zepters,und stellete man damit auch des louirStatue in Carien vor g).
a) Pitisc. b. t.
b) Horat. lib. III. Od. 23. v. n. Ouid-,Triff. lib.IIII. Eleg. 2. v. s. Struv.Antiqu. Rom. c. X. p. 497-
Ii ii 4 c)Sidon.