REX
habt haben sollen g), die aber meist dochauch mehr Freyheit zu rathen als zube-fehlen gehabt haben h).
a) Alsted. Cotnp. Cbronol. ad A. M./787 - i&/.
b) Gen. X, 3-
c) Tac. dc Mor. Germ. c. 1.
d) Cas de B. G. üb. I. c. 44.
e) Tac. /. c. cap. 43. 44 - 45 •
f) Veilej. üb. II. c. 108.
g) Hachenb. de Germ. ined. diß~. I.§. /8.
h) C*s. de B. G. üb. V. Hachenb./. c. Diff i. §■ >■
REX IVDAEORVM war zu-erst Saul, sedenn David, nach die-sei, Salomon, nach dessen Tode unterdem Rehabcam sich das Königreich indie besondern Königreiche Inda undIsrael khcilete, da jenes von Reba-kam bis A, M. 3jdo noch 20 Könige;dieses aber von lerobeam bis A. M.
7 noch 19 eigene Könige gehabt ha-ben. Indessen aber hat man hier nurmit erstem zu thun, welche das Ober-haupt des gantzcn Volcks, und alsoauch noch über dem Hohen. Priesterwaren a). Er muste aber darbe») einMann und keine Frau seyn, auch vonkeinem andern Bolcke, als den Juden,genommen werden b). Da solche aus demGeschlecht Davids gewesen, sollen siemit dem heil. Oel aus einem Horne ge-salbet worden seyn, sonst aber nur mitOpobalsamo , aus einem Glase oderdergleichen Gefasse e); welches doch an-dere nicht zugestehen wollen 6), auch garbehaupten, daß wenn dem neuen Kö-nige sein Recht nicht streitig gemachtoder er aus seiner Familie zuerst Königgeworden, er auch garnicht sey gesal-der worden e).Welchcm aber andere auchwidersprechen, und wollen, daß alleKönige gesalbct worden waren 5 ). Ersolte sich anbey nicht viel Pferde hal-ten g), damit er nicht sein Vertrauendarauf setzte, noch viel Gold und (Sil*der sammle» h), damit er nicht sein Hertzdaran hienge; noch viel Weiber nehmen,damit sie ihn nicht verführeken i); icd°ch soll er deren mit den Kebs-Wei-bern doch 18 zusamn»e gar wohl habentonnen k). Wohey er aber sonst noch
30 Vorzüge vor andernJüden gehabt ha-ben soll,als daß er nicht gerichtet,snoch ge-richtet worden; nicht gezeuget habe,noch wider ihn gezeuget worden; daßer den Schuch nicht ausziehen dürfen,wenn er eine Angehörige nicht heyrathenwollen; noch andere dergleichen wegendessen Frau thun dürfen, u. s. f. l).Die Zeichen seiner Hoheit waren Cro-ne, Zepter, Thron und eine..herrli-che Lleivung, sonderlich von weissei«Purpur m). Allein was besonders wares, daß ein König, wenn er zur Re-gierung kam, sich das Gesetz mit eignerHand abschreiben muste, um cS destobesser zu mercken, und zwar zweymahl,wenn er es nicht einmahl abgeschriebenvon seinem Vater erdete. Und wie erdas eine Exemplar sodenn in den Schatzgeben musie; also muste er dargegendas andere stets vor Augen haben, aus-ser wenn er in das Bad, oder auf dasbeeret gicng n.)
a) lken. Antiqu. Hehr. P. I. c. /0.
§. 21. t
b) Reland .Antiqu. Vet.Hebr.P.ll.c.8.§-3-
c) Gern. Hier. &c. ap. Reland. /. ,
§ 4 - •
d) Exod. XXX, 32. Reland. /.
e) Mischna & Gemar, ap. eumd. I c.Maimon. ap. Hotringer, adGoodw. Mof & Aar. üb. /. c. 4.§.2. Iken. l.c.P. II. c.j.§.y.
f) Reland. /. c.§. 6.
g) Deut. XVII, iö.
h) Ibid. v. /7.
i) Ibid.
k) Sanhedrin II, 4. ap. Reland. /. c.§ 7 -
l ) ßaal Aruch. & Mischna Snrdrin ap. Reland. I. c. $.p.
m) Goodwin. /. c. §. 4. lken. /. c. §. /0.
n) Deut. XRII, 8. Maimon. ap.Hot-ting. /. c. §. /.
REX ROM ANORVM »ar JU*erst Romulus, der Rheae Sylviae unddes Martis, oder vielmehr einessonst guten Kerls Sohn a), und Euckel,von der Mutter her, des NumitorisSyluii , eines Bruders des Amulii Syl-vii, Königs zu Alba Longa, deren Va-ter Proeas war, dieses Auttttims, die-
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