Druckschrift 
Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
Entstehung
Seite
1813-1814
Einzelbild herunterladen
 

({ . sondern es wurde zum Andruckender D^nqe auch die arme Magd zu Romso übel handthieret a). Jmmittelstivurbe doch auch ein Gebackenes in ei-nem irdenen Geschirre oder Napfe ver-ferliget und der Matutae gebracht b),und müssen sonst diese Matralia und dieMatronalia nicht mit einander vermen-gel werden, wie doch wohl geschehenkan. s. hernach Matronalia.

a) Plutarch. Quafl. Rom. n. / 6 .

b) Vatr. deLL. Ub.lIH.c. 33 . Ouid.

Faß. VI v. 47,?'

MA ! RIMONIVM war einetechtma'ßige Verbindung eines Mannesund Weibes, um stets beystimme zublei-ben. Bey den Jüden wurde sie, alsdie vonGOkt selbst eingesetzt worden»),gar hoch gehalten, durfte aber auch un-ter allen Personen nicht getroffen wer-den. Wie denn der Hohe - Priester kei-ne Wittwe, er und auch die andern Prie-ster keine Hure, Geschwächte, oder vonihrem Manne geschiedene!,); eine Toch-ter, so ihres Vaters Güter geerdet, kei-ne ausser ihrem Stamme c) ; sonst aberkein Jude eine Heydin ä), Hur-Ktnd e),noch auch die ihm in gewissen Gradenverwandt war k), nehmen durfte. Undob wohl diese Grade in der Schrift ei-zentlich genung benannt sind ; dennochsetzen die Rabbinen deren noch 20 an-dere darzu, wiewohl sie mit den Kervaeisdarinne auch sehr diftrepant sind g);daher auch unter sich selbst keine Ehezulassen h) Sonst aber wurde zwarein junger Mensch, wenn er i;Jahr undiTag alt war, und ein Weibsen, wennes 12 Jahr und i Tag zurücke gelegethakte, für mannbar geachtet; doch aberheyrathete das Mannsen erst im iZJah-re, und das mir Vorwissen und Einwil-ligung des Vaters i). Die Vielweibe-rei) war ihnen ehedem ihres HertzensHurtigkeit halber zugelassen k) ; dochwussen sie sich deren in den Europäischenrändern itzo enthalten, zumahl RabbiGerlbn A.M. 48)0 selbst den Bann dar-auf geletzek hat I). Indessen aber hat-tm sie ehedem doch auch nur eine eigent-uch io genannte Ehe-Frau, die andernaber waren nur Neben-Weiber ; jedochaber deshalbrr auch für keine Huren zu

M A T 1814

achten, ob sie wohl an ihren Herrn oderMann weder ordentlich verlobet, nochgetrauet waren m). Allein so angese,hen auch sonst erstere war, dennoch kun-te sich der Mann auch wieder von ihrscheiden, welches GOtt auch den Jüdenzuließ n); ungeacht es von Anfangeauch Nicht so gewesen war 0). s. Di-vortium.

a) Gen. I, rz. VIIII, /.

b) Lev. XXL 7. ,z. ,4.

c) Num. XXXVI, 6.

d) Deut. VII, 3.

e) Dem. XXIII, 3.

f) Lev. XVIII, 7 .fiqq.

g) lken, Antiqu. Hehr.P. III. c. t.§.s.

h) Id. ibid. §. 6.

i) Id. ibid. tz. 7.

k) Matth. XVIIII, 18. tz

l) lken. I. c. $. 8.

m) Gen. XXII, 34. XXV, 6.

n) Deut. XXIUL >.

o) Matth /. c.

Bey Den Griechen stund die Eheauch in ihren Ehren, und wer nichtheyrathete, wurde wenig geacht, anmanchen Orten aber auch gar desh.lbergestraft a). Cecrops soll unter ihnender Stifter davon seyn, da man zuvorsich wie das liebe Vieh zusamme gefun-den b) ; wogegen man mit der Zeit auchviele dahin dienliche Gesetze, sonderlichzu Arhen und Lacedamon gab. Wieman denn auch den Leuten vorschrieb,wenn sie heyrathen soiten c). Die Viel-weiberey war nur in gewissen Fallenerlaubet d), wie auch seine Schwestervom Vater, nicht aber von der Mutterher zu nehmen e), und überall wurdeder Eltern Conscns darzu erfodert f).Ob aber denn auch wohl erlaubet war,nach der Richter Gutbefinden, sich wie-der zu scheiden g); dennoch aber wurdees dergleichen Leuten auch zu schlechterEhre gedeutet h): der Ehebruch aberwurde auf allerhand Art gestraft, jedochnicht am Leben, es traffe denn ein Manneinen andern mit seiner Frau in ipso actu

an i), s. Adulterium.

a) Tzezes Cbil. V. Hiß. 18. Lamb.

Bos Antiqu. Gr, P. ////. c. 1. §. 1.

b) Athenaeus Suidas ap. Marsh.

Secui. VIII. p. tu.

e)Bos