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Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
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1795-1796
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>795 MAN

die Erhaltung des Königes, dessen Kin-der, oder^ auch der gemeinen Wohlfahrt«ine Gelübde gethan hatten, sodenn ei-nen oder mehr Knechte frryzulassen c).Es geschahe aber solche Freylassungüberhaupt entweder in der Kirche vorden Priestern und Bischöffen, da derKnecht vor den Altar gestellet wurdeund ein schriftliches Zeugniß seiner Frey-lassung bekam ; oder es wurde derglei-chen Knecht, nach dem Lege Salica, vonseinem Herrn vor den König, oder des-sen Grafen geführet, hatte einen Dena-rium in der Hand, und indem sein Herrsagte, was er wolle, stieß er den Knechtan, daß ihm das Geld aus der Handflog, und vor die Füsse des Königes,oder Grafens fiel. worauf denn derKnecht freygesprochen und ihm auch einZeugniß darüber zugestellet wurde; oderes wurde die Freyheit dem Knechte auchnur durch einen Brief ertheilet ä). Undvergleiche Freygelassene hiessen denn Laßoder Lazzi, wie ihre Kinder Frilazzi,sonst aber auch die, welche in der Kirchefreygelassen wurden, Chartularii , Tabu-larii oder Homines eccleßaßici ; dieaber nach dem Lege Salica ihre Frey.heit erlangeten, hiessen Denariales, De-ttariati, Denariarii oder auch Hominesregii e) ; und endlich hiessen die Cerarii-,welche durch einen Brief freygelassenworden, so mit einem Wachs-Siegelversehen war, da die Fürsten ihre Briefemit einem Siegel von Bley u.d. g. ver-sahen, wogegen Grafen, Freyherren,Edelleute u.a. sich nur des Wachses be-dienen durften f). Jedoch hiessen solcheLiberti auch wohl Widerborani qs.wievergebohrne; oder auch Aldii,wie dasFrauen %p\<$Aldia,mt> ihreKin.der Aldiones und lUaldiones g), obwohlandere auch diese Wörter gantz anderserklären h).

a) Tac. de M. G. c. jf.

b) Carol. M. Capitular. lib. VL 2.

c) Hachenb. Germ. med. Diß II. §. 22.

d) Bignonius, Goldastus, alii apudeumd. l.c. §. 23.

fc) Hachenb. l.c. §.24.

f) Id. ibid. §.2;.

g) W. / c.

b) Wachter, Gloß. Germ. in Aldius,

MAN , 79 <J iJJ

MANVS, vie Hände, hub man gen |Himmel, wenn man betete a); führet« Lsie zum Munde, wenn man einen ver. ilLehrete b); küssete sie mächtigen undgros.sen Leuten c); hub sie empor, wenn man >>, ,sich verwunderte d), oder sich für über.wunden bckennete e); druckte sie zusam- ^me, daß die Knebel knackten, wenn manrecht böse oder zornig war f); musten Arein und gewaschen seyn, wenn man tf®""

opfern wolle , oder man wurde davon s # 1abgewiesen g); ingleichen wenn man Wsonst was Heiliges angriff h); winckete e«» at 'damit, wenn man wolle gehöret seyn i);hieb sie übergelauffenen und wiederbe-kommenen Soldaten ab k), wie auch den >> ^

Spionen I); fasset« hingegen einen dar- lpbey, den man um etwas bat m). In- Asdessen hatte die rechte allemahl vor der ^lincken den Vorzug, als die man einan- d

der gab zu Bezeugung einer sonderbaren ilflFreundschaft n). s. Dextra. Hingegen #f»wurde die lincke zu brauchen, für ein un- t ,i

glückliches Zeichen gehalten 0). Also milegte man auch nur jene denen auf,welche zu einem heiligen Amte bestätiget fcoder ordiniret wurden p); wüsche siebeyde zu Bezeugung seiner Unschuld g), ^

auch da man einen Menschen, oder auch Hnur ein Thier getödtet hatte r). M

a) Homer.OdylL lib.I. v.327. Ouid. ^

Triß. lib.I. EI. /0. v.21. Liv. lib. V. |gfg

wp- 2 '- itn

b) kirilc. in Manus. ^

c) Plutarch. in Catone Vticenfi.

d) Cic .Acad. libr.llll. c./p. adFarn. ja.'

lib. VII. Epiß.f. ^

e) Pitisc. I. c. ,]"

f) Senec. dclra lib. III. c.4. Petran. ^

ca P-'7 Ifc

g) Liv. lib. XXXXV. cap. klaut. Aul.

AS. III. Sc.6. v.43. ||j(||

h) Sil. Ital. lib. XVII. v. 26.

!) Pitise. l.c. %

k) Liv. lib. XXVI. c. /2.

l) Id. lib. XXII. c.p. *p|

m) Alex. ab Alex. lib. II. c. /p.

n) Plauc. Virgil. Liv. alii ap. Tira* jfe

quell, ad Alex. afj Alex. /. c. ^

o) Coei. Rhodig. lib.XV. c.ip.

p) Act. VI, 6. VIII, /7. Iustin. Mar- J

tyr j)a <. ad Orthodox. n$. *

Fresn 1