Druckschrift 
Benjamin Hederichs Gründliches Antiquitäten-Lexicon : worinne die merckwürdigsten Alterthümer der Jüden, Griechen, Römer, Teutschen und ersten Christen ... beschrieben
Entstehung
Seite
1779-1780
Einzelbild herunterladen
 

MAL

1779

lige Kayser Domitianus gebohren wor-den, der es endlich in einen Tempel ver-wandelt hat 6). Die Gegend davon su-chet man itzo bey der Kirche der H. Su-sanne, oder auch in den Garten der

Larberini e).

a) Sex. Ruf A P. Victor Reg. VI. ap.Nardin. lib.IIII.c.f.

b) Nardin. I. c. cap. 7.

c) Panciroll. ap. Pitisc. h.t.

d) Sueton. Domit. c. /.

e) Donat, de V. R. üb. III. c. ip.

MALVS, ein Mast-Baum, be-fand sich in dem Circo Maximo wie ineinem Schiffe aufgerichtet, welcher aberdereinst umfiel und die Statue der Pol-lenti« über den Haussen warf, woraufman allerhand schlimme Vorbedeutun-gen machte a). Indessen aber ist nichtbekannt, was er da gesolt, oder werihn dahin setzen lassen b).

a) Liv. lib. XXXVIIII. c. 7.

b) Donat, de V. R. üb. III. c. 4. Nar-din. üb. VII. c. 2.

M AMZERES waren bey den-den diejenigen, so aus verbotener Ehege;eugct waren a), mit denen oder auchihren Nachkommen sich keine Israelitinverheyrathen durfte, es mochten dieseso weit herunter kommen als sie wollen,Loch war es den Proselytis Iustitise undLibertinis erlaubet. Und, da eine 8er-va prosclyta dergleichen Menschen hey-rathete, wurde ihr Sohn ein Knecht,kunte aber durch die Manumiffion einLibertinus werden, wodurch er undfeine Nachkommen den Mamzers-fRafynie» verlohren, und genossen sodenngleiches Recht mit den Proselytis b).

a) Lund. lud. Heiligth. lib. III. c. p.n n.

b) Marsham. Canon. Chron. Secul.VIIII. p-176.

MANA GENETAtöslteilte©ot<tin des Ursprungs und Zeugung derDinge, welche wieder ihrem Untergan-ge unterworfen waren. s. hex. Mytbol.in Geneta,

MANCEPS war einer, der etwasvon dem Römischen Volcke pachtete,seinen Vortheil und Profit von dem Über-schusse über das Pacht-Geld zu haben,und, da er denn die Decimas gepachtet

MAN i^go

hatte, hieß er Decumanus; hatte er dieIntraden von einem Hafen gepachtethieß er Portitor, und also Scripturariusvon den gepachteten Pascuis u. s. f. In-dessen kam es auf dessen Gefahr an, waser von denen eintreiben kunte, welchewas geben musten, doch durfte er anstak des Getreydes kein Geld sich gebenlassen a). Er hat den Nahmen vonmanus und capio , weil er bey Verpach.tung der Dinge die Hand empor hub,und damit zu verstehen gab, daß ermehr geben wolle, als geboten worden,wobey er sodenn zugleich auch seineBürgen stellen muste b). Die Manci-pes cursus publici dependirtCIl von demPrsefetto Praetorio, waren so viel alsdie Postmeister oder Posthalter aufihrenStationen, und zwar allemahl auf 5Jahr c), nach deren Verlauffsie mitdem Titel der Perfcflijftmorum wiederabtreten kanten d,. Allein die Manci-pes viarum publicarum waren, welchedie Zölle aufden gemeinen Strassen pach-teten e), wo doch solches nicht vielmehrLeute waren, welche die Unterhaltungund Reparatur der Strassen pachteten,ihrem Pachte aber oft schlecht nachka-men, und die Wege eingehen liessen,welche dadurch interrupta & imperuicef), oder gantz unpalläbles wurden; oderaber auch die Zölle gepachtet und dieReparatur zugleich mit übernommen hat-ten , jene mithin wohl einnahmen, dieseaber unterliessen.

a) Ascon. ap. Pitisc. in Manceps.'

b) Festus in Manceps; Voss. Ety-mol. in eod.

d) L. e;. 26. 36. C. de curf.publ.

d) L. 36. 22. C. 1 . 1 .

e) Tac. Annal. üb. III. c. 3/.

f) Id. ibid.

MANCIPATIO war ein Mittelund Weg, den rechtmäßigen Besitz einerverkaufften Sache zu erlangen, s. Lex.

Iurid. h. t.

MANCIPI RES, welches soviel,als res mancipii ist, war eine rede Sa-che, die man eigenthümlich erlangenkunte , wie res nec mancipi , mit derglei-chen es nicht geschehen kunte. s. Lex. Iu-rid. in Mancipi res.

MANCIPIVM war ein Mensch,

der