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Rostris o) ; oder auf dem Campo IVlar-
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tio p) ; oder in einem Tempel q), we-
nigstens an einem geweiheten Orte r),und an einem Die comitiali , wie solchein den Römischen Calendern mit ange-mercket sind s), es war denn, daß sich«twan ein unglücklich Zeichen ereignete,und also die Xugures darwidcr redeten,welches aber doch endlich die Tribunixlebis aufhuben r). Sonst war diegantzeZeit eines solchen Tags von Auf-gange der Sonne bis zu ihrem Nieder-gange darzu frey u). Allein solchesmuste doch geschehen in Comiriis tribu-tis w), oder Centuriatis x), und istmanchen Fallen auch in curiatis y).Vorher aber muste einer, der dergleichenGesetz geben wolle, solches zu Hauseentlassen, und mit verständigen Leutenwohl überlegen, damit nichts wider desDolcks Bestes darinne entkalken sey;oder Contradictiones sich fanden ; oder«r auf seinen und der Seinigen Nutzengesehen zn haben scheine, und was derCautelen alle mehr waren. War er da-mit zu Stande, trug er es dem Rathevor, damit solcher erlauben möchte, eszu promulgiren , um ihm durch solcheErlaubniß schon einigen Nachdruck zugeben 2). Hatte er auch solche erhal-ten, so ließ er solches drey mahl 9 Tage,oder 3 Nundinas öffentlich ausstellen,damit es jeder Bürger lesen und exami-niren könne, ob es anzunehmen odernicht sey aa). War solches auch gesche-hen, so wurde das Volck an einen derobbenannten Oerter zusamme gefodert,woselbst erst ein Pr^co oder Ausrufferdas Gesetz noch einmahl auSschriehe,indem ihm ein Scriba oder Schreiber esvorsagte, und, da es geschehen, hieltder Gesetz-Geber eine Rede an das Volck,und suchte ihm sein Gesetz bestens einzu-loben, worauf dergleichen auch andereseiner guten Freunde thaten ; allein auchwohl einige aufstunden, welche es demDolcke widcrriethen bb). Wenn die-ses alles geschehen, kam es zum voti-ren, da denn z.E. erst der Tribus aus-gemacht wurde, der erst voriren solcc,auch wiederum, wer in dem Tribu an-fangen solle, und, da solches einen Tri-bum undLeute traff, deren Nahmen was
gutes oder schlimmes bedeuteten, schloßman daher auch sofort von dem Aus-gange der Sache cc ). Das vorirenselbst geschahe durch gewisse kleine Tä-felgen, auf denen entweder ein A stund,oder V. R. davon jenes hieß antiquo,oder ich lasse es bey der alten Verfas-sung bleiben und mag also das ncueGesetz nickt; dieses aber hieß, vti ro-gas, ich bin es ;u frieden, daß es ge-schehe, wie du es verlangest dd).Funden sich dieser oder jener Art Tafel-gen hernach am meisten, darnach wur-de auch das Gesetz angenommen, oderverworfen. Geschahe dieses, so warder Handel aus; geschahe aber jenes,so wurde das Gesetz auf eine ehrinneTafel geschrieben ee), und in das sera-rium gebracht und aufgehoben ff).Solle dergleichen aber wieder abgeschafftwerden, so muste es ebenfalls duichdas Volck geschehen, welches der Rathalso nicht thun, wohl aber rathen kun-te, und das hieß sodenn Legem abroga-
re gg). Wurde etwas darinne geän-
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derl und durch ein neues Gesetz andersgeordnet, so hieß es priori legi deroga-re hh). Wurde ein neues gegeben,und das alte dadurch aufgehoben, odervöllig ungültig gemacht, so hieß es Legtobrogare ii); verklagte man einen nacheinem Gesetze, und verlangte, daß erunter die reos geschrieben, und ihm einTag angesetzet werden solte, so hieß eöLege interrogare kk). Verfuhr manaber denn ferner mit einem vor Gerich-te, oder hatte auch sonst etwas, das inden Gesetzen vorgeschrieben war, z. C.man aäoprirte einen ; ließ einen Knechtfrey ; begehrte einen Vormund u. s. f.so hieß es Lege agere 11) : begehrete ei-ner aber etw. s, den man so kurtz undmit einiger Verachtung abweisen welke,sagte m<mLege agito mm) ! erließ maneinem etwas, das doch in den Gesetzenverordnet war, hieß es Lege aliquotj'uluere nn\
a) Fabric. Bibliotb. Rom. lib. I1II- c -
p. § /.
b) Funcc. de Paerit. L. L. c. y. §• &
c) Liv. lib. 111. c.32.
d) !d. Und. c. 34.
e) ld. ibid. c. 37.
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