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her für dergleichen schlimm genug war,wenn die Jäden der Gast. Freyheit auchvergasten, wie das Exempel des Levitenzu Gibea ausweiset b). Nachher übe.ten dieselbe insonderheit die Essaer amfleißigsten aus c), wie auch endlich diezu Jerusalem, zumahl an den grossenFesten, da sie auch weiss« Tücher an denHäusern aushiengen, anzuzeigen, daßda noch Platz sey, wo Fremde bleibentönten 6). Sie gaben aber ihnen nichtnur Herberge; sondern auch Unterhaltfür sie und ihr Vieh, wuschen ihnenauch wohl die Füsse, und erwiesen ihnenalle Liebe und Güte o). Wie denn auchihnen die H. Schrift selbst anbefohlenhatte. Wogegen die itzigen Juden soweit davon abgehen, daß sie einen Frem-den den ersten Tag endlich pro viatore,den andern aber schon pro fatigatore ,und den dritten pro circumcurfitatorehalten f).
a) Gen. XVIII,
b) lud. XVilll, ,5.
c) Iken. Antiqu. Vet. Hehr. P. III.cap. /. §. /7.
d) Idem /. c.
e) Gen. lud. II. ee.
f) ßuxtorf. ap. Goodwin. Mas. (JAar. lib. III. c. 2. §. 27.
Die Griechen befliessen sich derselbenendlich auch noch so ziemlich, wenigstensaber hielten sie Fremde doch für Leute,die unterdes louis Xenii, oder hospita-lis, Schutze stünden, und mithin solchezu beleidigen ein Verbrechen wider den-selben wär.
Gerald. Synt. Deor. II. p. gj. Cic. adFratr. lib. II. Epiß. 2t. Ouid, Met.lib. X- v. 224.
Bey vcn Römern machte man wohl«inen Unterscheid unter bekannten undunbekannten, wircklichen Freunden, unddoch auch sonst guten Freunden , undzog eigentlich sogenannte Hospites nochselbst den Cognatis oder Anverwandten,nach einigen, auch den Clienten vor a),da sonst andere sie den Clienten nach-setzen, und also die erste Stelle, nachden Eltern, den Pupillen, die anderesolchen Hospitibus, die dritte den Clien-ten, die vierdte den Bluts - Freunden,und die fünfte den Beschwägrrten, gr>
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bett b). Man gab ihnen aber zum Will-kommen Wasser die Hände zu waschenc); beym Weggehen aber ein Geschenckemit auf den Weg , so Apophoreta d,es-sen d), dergleichen Nero dem Ttridacivon [oooooooo Sestertiett gab, so manauf ein 5 Millionen Cronen schätzt, oderdoch z 125000 Thaler schätzen kan e).Wogegen deren einen zu verletzen, zuschlagen, oder sonst zu schaden für diegrößte Ubelthat mit geachtet wurde f).Allein, da man dergleichen Freundschafteinmahl mit einem ordentlich gemacht,wurde sie auch von den Kindern fortge-setzt, und kam daher das Ius hospitii,welches besonders darauf ankam, daß,wenn einer oder auch der Seinigen je-mand nach Nom, oder wo sich sonst derandere befanv, kam, dieser ihn oder siewillig aufnahm; wogegen, da der ande-re oder derer Seinigen jemand wieder zujenem kam, geschahe dergleichen nichtweniger von ihm. Damit aber auchnicht Leute kommen, und sagen kuntcn,sie gehöreten einen von ihnen beyden zu,und also sich die Gütigkeit, so ihnen wie«derfuhr, betrüglicher Weise anmassen,hatte man ein irdenes Täfelgen in 2Glücken gebrochen, und jeder deren dieHelfte behalten. Solche Helft« mustesodenn einer mitbringen, der des lurishospitii gemessen wolle, da es mit derandern Helfte zusamme gehalten wurde,und, wenn die Brüche zulamme passe-ten, hielte man die Sache für richtig.Und das hieß Tejsera hospitalis g). Daaber auch einer sich verhielt, daß mandergleichen Freundschaft mit ihm nichtweiter fortsetzen mochte, brach man dieTesseram entzwei), und kündigte das lushospitii dem andern ordentlich auf, da-mit er doch solches lus nicht hämischerWeise brache h).
a) Gell. lib. I. c. 23.
b) Masur. ap. Gell. /. c,
c) Horat. lib. I. Sät, 4. v. Sä- Sät. II.v. 2.
d) Martial. lib. XIIII.
e) Tomalin de Tefs. hospit. c. 4- np.Pitisc. m Hofpes.
f) Plaut. Moftell. AH. II. Sc.2. v. 44.
g) Vid. Tessera hospitalis.
Ult 3 h) Cic.