Druckschrift 
1 (1750)
Entstehung
Seite
583
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und der Kirchenordnung der Waldenser. 58z

jestat in Erlgelland Karl 2. den Thron bestiegen, hielten es sichdieselben für nachteilig, die Verordnungen eines unrecht-mäßigen Besitzers und Tirannen zu halten/ oder dessenSchulden zu bezahlen. Ja Jhro Majestät waren in diesemSchlus so feste und unbeweglich, daß weder mit den allerbeweg-lichsten Bitschreiben, noch durch die kostbarsten und langwierigstenVorstellungen derer Abgeordneten, etwas dagegen ausgerichtetoder erhalten werden konte.

Nachdem nun vollends die entsetzlichen Verwüstungen, da-von wir im folgenden Theile nicht ohne Grausen handeln wer-den, in den beiden Jahren i66z. und 1664. dazugekommen,so dürften wir uns nicht verwundern: wenn wir diese armeKirchen mit ihren Hirten und Lehrern wieder in den allerkläg-lichsien und erbarmungswürdigsten Umstanden antreffen. Manhat die armen Inwohner um alles das Ihrige gebracht, ohnedeswegen von denen gewöhnlichen Steuern und Gaben ihnen et-was nachzulassen, da sie doch gantzer drey Jahre nicht das min-deste eingeerndtet, sondern ihre Aecker verheeret, so wie die Häu-ser ausgeplündert worden. Was Wunder, daß da dieseAermsten selber an den Bettelstab gerathen, und sich nicht mehrzu nähren wissen, ihre noch ärmere Geistlichen, davon mancher,da ich dieses schreibe, schon bey drey Jahren nichts von seinerBesoldung gesehen, die äusserste Noth leiden, und endlich garzu Grunde gehen müssen?

Sollen bey so kläglichen Umständen diese Kirchen, diewir billig als die Mütter aller andern rechtgläubigen anzusehenhaben, nicht vollends gar einfallen: so ist wohl kein ander Mit-tel, ihre schon zerrissene Mauern wieder zu bauen, mehr übrig,als daß der treue Vater im Himmel, der sie nach seiner Barm-hertzigkeit bis daher noch so wunderbarlich zu erhalten gewust,die Hertzen derer, die ihnen bis daher noch mit nichts von ihremleiblichen Vermögen und Segen zu Hülfe gekommen, dergestalt