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1 (1750)
Entstehung
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323
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von der Lehre der Waldenser.

Decreter; hiltgegen, von delt Legenden der Heiligen, u. s.w. nichts wissen wollen: Sie verwerffen die Anruffungder Heiliges das Anbeten desKreutzes, denChrisam,die , das Fegefeuer, u. s. w.^

Wann Hovedenus in seinen Jahrbüchern p. 819. erzehlet, HovchM.'man habe denen Waldensern Schuld gegeben, daßsieManichaeroder Arianer waren, setzt er bald hinzu, sie haben solche Beschul-digung durch nachfolget,des Glaubens-Bekentniß, so ich aus demLateinischen treulich übersetzt, sattsam von sich abgelehnet.

Wir glauben an einen einigen GOtt, in dreien Per-sonen/ Vater, Sohlt und Heiligen Geist: Wir glauben,es habe der Sohn GOttes unser Fleisch und Blut an siKgenommen, sich in dem Jordan Müssen lassen, in der Wü-sten gefastet, er habe uns das Heil verkündiget, sey gestor-ben, begraben, niedergefahren zur Hüllen, am drittenTage wieder auferstanden von den Todten, aufgefahrengen Himmel, habe am Tage der Pfingsten den Trösterden Heiligen Geist gesandt, werde am jüngsten Tage wie-der kommen, zu richten die Lebendigen und die Todten,und daß alle Menschen werden auferstehen. Mir find auchüberzeugt, daß wir mit dem Munde bekennen müssen,was wir von Hertzen glauben. Wir glauben, daß werVeit Leib Christi nicht esse, und .sein Blut nicht trincke,nicht könne stlig werden, n. s. w. Sie schließen endlich mitden Worten: 8 i guiä gmpliuz pollet nobis ollenäi per Lvan-Zelia, vel Lpi'ltoIgZ, illuä ereiäeremuä A ecmüreremus : Költ-

re man uns noch mehrers aus denen Evangelien'und Epi-steln überführen, so wolten wir solches gerne glauben undbekennen.

Daher es dann auch gekommen, daß der grosse und berühmte Un- Thuanf.Franhösssche Geschichtschreiber, der Präsident de Thon, in dem27. Buche des ersten Theils stiller Historie, da er sichs recht mitFleiß vorgenommen von den Waldensern zu handeln, und nun

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