,44 l-B-l/.C. Worin unterschiedl.Glaubens-BekentmH
Von denen obrigkeitlichen Personen. ,
io) Daß ein Christ mit gutem Gewissen über andere Chri- !stell Obrigkeit seyn kam
Vorn Fasten.
n) Daß die heilige Schrift denen Christen nirgend etwas,was Fasten betrift, vorgeschrieben.
Dom Ehestände.
i2> Daß der Ehestand keinem Menschen verbothen sey, erlebe in was für einem Stande er wolle.
Vorn ledigen Stande.
iz) Daß derjenige, so den Ehestand verbiethet, eine Teu-fels-Lehre lehre.
Von der Gabe der Keuschheit.
14) Daß, wer die Gabe der Keuschheit nicht habe, ehelichwerden müsse.
Von Veränderung der Lehrer.
15) Daß kein Lehrer seine Gemeine verlassen, und zu einerandern gehen solle, es sey dann, daß der Kirche gar ein grosserNutzen daraus zuwachse.
Von geistlichen Gtrtern.
16) Daß es mit der Gemeinschaft der Christlichen Kirchegar wohl bestehen könne, wenn auch gleich die Geistlichen, zumUnterhalt der Ihrigen, etwas eigenthümliches besitzen.
Von den Gacramenten.
17) Die Sacramente betreffend, so glauben wir, daß die
heilige Schrift uns nicht mehr als zwey derselben angezeiget habe, ldie uns der Heiland hinterlassen, nervlich die Taufe, und das iAbendmahl; und daß wir das letztere gemessen zu einem Beweiß ^ ,
und Zeugniß, daß wir bey der Gemeine der Heiligenin welche j
Wir bey unserer Taufe aufgenommen worden, leben und sterben,
und uns des Leidens und Sterbens unsers lieben Heilandes, der
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